Leichte Sprache
Gebärdensprache
Veranstaltungskalender
Öffnungszeiten

Online-Zulassungsbehörde (i-Kfz)

DERZEIT AUS TECHNISCHEN GRÜNDEN LEIDER NICHT NUTZBAR! WIR BITTEN UM IHR VERSTÄNDNIS!

HIER GELANGEN SIE ZUR ELEKTRONISCHEN AUSSERBETRIEBSETZUNG, WIEDERZULASSUNG UND I-KFZ

 

Durch das Projekt „i-Kfz“ (internetbasierte Fahrzeugzulassung) können Sie folgende Zulassungsvorgänge online und bequem in nur wenigen Minuten selbst durchführen:

    Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

    Wiederzulassung eines Fahrzeugs

    Umschreibung (mit Halter- und/oder Wohnsitzwechsel)

    Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

    Adressänderung

    Tageszulassung (nur für Neuzulassungen)

Was wird für die Online-Vorgänge benötigt?

Für eine Neuzulassung, Umschreibung, Wiederzulassung und Tageszulassung benötigen Sie Folgendes:

  • Personalausweis (nPA), eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) jeweils mit freigeschalteter eID-Funktion inklusive sechsstelliger PIN und Smartphone mit kostenloser „AusweisApp2“ oder via Kartenlesegerät
  • BundID mit ELSTER-Zertifikat oder nPA/eID/eAT-Authentifizierung
  • IBAN
  • Gültige elektr. Versicherungsbestätigung (eVB-Nr.)
  • Gültige Hauptuntersuchung (HU) und ggf. Sicherheitsüberprüfung (SP)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein (ab 01.01.2015)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II, Fahrzeugbrief (ab 01.01.2018)
  • ggf. Stempelplaketten mit Sicherheitscode (bei Kennzeichenzuteilung ab 02.01.2015)

Für die Außerbetriebsetzung (Abmeldung) benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 01.01.2015)
  • Stempelplaketten mit Sicherheitscodes (ab 01.01.2015) - hierfür ist keine Registrierung notwendig 

Mit Freilegung der/des Sicherheitscodes gilt/gelten die Kennzeichen als entstempelt. Es wäre ordnungswidrig, wenn der Halter die Inbetriebnahme eines Fahrzeuges, dessen Sicherheitscode/s sichtbar gemacht wurde/n, anordnen oder zulassen würde (§ 77 Nr. 2 iVm. § 12 Abs. 12 Satz 2 FZV neu).