Die Abfallgebührenbescheide erläßt der Landkreis. Bescheidsempfänger ist immer der Grundstückseigentümer bzw. der Wohnungseigentumsverwalter.
Die Abfallgebührenbescheide werden jeweils am Jahresanfang erlassen und verschickt. Sie gelten für den angegebenen Veranlagungszeitraum (im Regelfall für ein Kalenderjahr) und enthalten die zu zahlende Jahresgebühr und die Fälligkeitstage. Weitere Rechnungen zu den jeweiligen Fälligkeiten werden nicht verschickt.
Ändern sich die Berechnungsgrundlagen (Anzahl der Grundgebühreneinheiten, Anzahl und Art der Restmülltonnen), wird ein neuer Gebührenbescheid erstellt.
Bitte teilen Sie und einen Eigentümerwechsel oder sonstige Änderungen immer schriftlich mit.
Ihre Ansprechpartner: Frau Brigitte Binsteiner, Frau Elisabeth Reiter
Sie finden hier einen Musterbescheid der Jahresendabrechnung für das Jahr 2011 und das Erläuterungsblatt dazu.
Bescheid_-_Muster.pdf
( 20.4 KB)
Erlaeuterung_fuer_Bescheide_2012.pdf
( 31.5 KB)