Seit 01. Januar 2001 zieht der Landkreis die Abfallgebühren ein, nicht mehr die Städte, Märkte und Gemeinden.
Die Einzugsermächtigungen, die der Stadt, dem Markt oder der Gemeinde erteilt wurden, können vom Landkreis nicht übernommen werden. Der Landkreis braucht eine neue Einzugsermächtigung.
Grundsätzlich gilt als Gebührenschuldner der Grundstückseigentümer. Er erhält auch die Gebührenbescheide. Vom Mieter kann ausnahmsweise abgebucht werden, wenn seine Einzugsermächtigung gleichzeitig mit einer Einverständniserklärung vom Eigentümer vorliegt.
Bei Überweisung der Abfallgebühr bitte unbedingt beachten:
- Das richtige Kundenkonto (steht beim Gebührenbescheid unter dem Datum) angeben, da sonst die Abfallgebühr nicht Ihrem Kundenkonto zugeordnet werden kann und eventuell irrtümlich einem anderen Kundenkonto gutgeschrieben wird.
- Auch bei Überweisung der Abfallgebühr durch den Mieter das richtige Kundenkonto angeben. Sollte dieses nicht bekannt sein, bitte andere Angaben machen, z. B. Name des Vermieters oder Anschrift des Mietobjektes, damit die Zahlungen richtig zugeordnet werden können.
Überweisungen an das Konto des Landkreises,
KSK Mühldorf, BLZ 711 510 20, Kto.Nr. 11 66 8
Die Einzugsermächtigung und eine Änderung der Bankverbindung müssen immer schriftlich mitgeteilt werden.
Wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wird, bitte nicht gleichzeitig überweisen, weil es sonst zu Doppelzahlungen kommt.
Die folgenden Informationen können Sie als PDF downloaden.
Für die Anzeige benötigen Sie den Adobe Reader.
Formblatt Einzugsermächtigung:
fb_einzugsermaechtigung.pdf ( 113.1 KB)
Formblatt Einverständniserklärung Eigentümer:
fb_einverstaendniserklaerung.pdf ( 39.0 KB)
Ihre Ansprechpartner: Frau Gabriele Strobl, Frau Elisabeth Reiter