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Gebührensystem
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn
Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn stellt eine Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr dar.
Die Abfallgebühren setzen sich zusammen aus
- der Grundgebühr, die pro Monat und pro Grundgebühreneinheit erhoben wird und
- der Leistungsgebühr, die abhängig vom Behältervolumen und von der Entleerungshäufigkeit berechnet wird.
Grundgebühr
Die Grundgebühr richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten oder sonstigen Nutzungseinheiten (z. B. Gewerbe) auf dem Grundstück.
Wohnnutzung
Hierbei
ist die Grundgebühreneinheit definiert als die Summe der Räume, welche
die Führung eines selbständigen Haushalts ermöglichen. Hierunter fallen
auch Zweitwohnungen, Ferienwohnungen, Wochenendhäuser und zur
Wohnnutzung ausgebaute Dach- bzw. Kellergeschosse. Eine Wohneinheit
entspricht einer Grundgebühreneinheit.
Gewerbliche oder sonstige Nutzung
Bei
gewerblich genutzten Grundstücken richtet sich die Anzahl der
Grundgebühreneinheiten nach der Größe der innerhalb von Gebäuden
vorhandenen Nutzfläche. Die Grundgebühreneinheiten richten sich hier
nach der Quadratmeter-Anzahl.
Sonstige Grundgebührtatbestände und ihre Veranlagungsregeln beinhaltet die Gebührensatzung für die öffentliche Abfallentsorgung im Landkreis Mühldorf a. Inn.
In der Abfallwirtschaft gibt es - wie in jedem anderen Wirtschaftssektor - Fixkosten. Mit den Einnahmen aus der Gebühr werden anteilig diese Fixkosten (verbrauchsunabhängige Kosten) für die Abfallentsorgung finanziert. Unabhängig vom Grad der Nutzung verursacht die Vorhaltung eines Entsorgungssystems, das jederzeit in Anspruch genommen werden kann, Kosten. Die Grundgebühr wird für die Inanspruchnahme der Lieferungs- und Betriebsbereitschaft der kommunalen Abfallwirtschaft insgesamt erhoben.
Bereits die Möglichkeit, die gesamten Abfallentsorgungsleistungen (z. B. Wertstoffhof, Abfallverbrennung, Papiertonne etc.) in Anspruch nehmen zu können, also nicht nur die Leistungen im Rahmen des Restabfall-Holsystems (graue Tonne), löst den Grundgebührentatbestand aus.
Leistungsgebühr
Die Leistungsgebühr richtet sich nach der Anzahl und dem Volumen der auf dem Grundstück bereitstehenden Behälter (80 l, 120 l, 240 l Restmülltonnen oder 1.100 l Restmüllcontainer) und nach deren Entleerungshäufigkeit, registriert über das Identifikationssystem/Chiperfassungssystem.
Der Umfang der in Anspruch genommenen Leistungen (tatsächliche Abfallmengen) wird über die Leistungsgebühr gebildet. Sie dient zur Deckung der variablen Kosten der Abfallentsorgung.
Die Höhe der aktuell geltenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Jahresbroschüre "Abfallinfo", die im Januar jeden Jahres an alle Haushalte verteilt wird.
Info-Broschüre zum Abfallwirtschaftskonzept
Informatives und Wissenswertes zum Konzept, Gebührensystem und Chiperfassungssystem
abfallimage07.pdf ( 297.2 KB)
Aktuelle Gebühren
Die aktuellen Gebühren ab dem 01.01.2012 im Landkreis Mühldorf a. Inn - Gebührenübersicht