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Elektroschrott
Verbraucherinnen und Verbraucher können seit 24.03.2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen abgeben. Seitdem müssen die Hersteller die dort gesammelten Geräte zurücknehmen und entsorgen. Das sieht das Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz (ElektroG) vor.
Haushalte:
Im Landkreis Mühldorf a. Inn werden bereits seit dem 01. März 2006 an den Wertstoffhöfen haushaltsübliche Elektrogeräte aus privaten Haushalten innerhalb des Landkreises kostenlos angenommen.
Gewerbe:
Bei Anlieferung von Elektrogeräten durch Vertreiber ist das ElektroG zu beachten. Je angeliefertem Gerät ist ein ausgefüllter Begleitschein abzugeben. Leere Begleitscheine dürfen kopiert werden. Der Begleitschein kann als PDF-Datei auch ausgedruckt werden (siehe Kopiervorlagen unten).
Folgende Geräte sind laut ElektroG von der Annahme an den kommunalen Sammelstellen (Wertstoffhöfe) ausgeschlossen:
Wenn der Gerätehersteller nachweisen kann, dass sein Gerät nicht in Haushalten verwendet wird (b2b), ist er von der Verpflichtung zur Übernahme der Entsorgungskosten ausgeschlossen. Deshalb kann auch keine kostenlose Annahme am Wertstoffhof erfolgen.
Beispiel: Geldspielautomaten, Röntgengerät, Industriegeräte, etc.
Bei Geräten die ortsfest installiert sind, ist der Hersteller nicht zur Übernahme der Entsorgungskosten verpflichtet. Deshalb auch keine Möglichkeit zur kostenlosen Entsorgung am Wertstoffhof.
Beispiel: Boiler, die unter Leitungsdruck stehen, Klima- und Lüftungsanlagen, Nachtspeicheröfen, Zentralheizungen, Solar- und Photovoltaikanlagen. Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass die betroffenen Geräte von einem Handwerksbetrieb (Elektriker, Installateur) ausgebaut werden, dieser hat die Geräte auch zu entsorgen. Im Lkrs. Mühldorf kann man Boiler bei der Fa. SMR (08631/98590) in Altmühldorf und Fa. Baumert (08631/379394) in Mettenheim entsorgen. Nachspeicheröfen und Klimaanlagen werden nach Anmeldung bei der Fa. EHG (08664/9885-0), kostenpflichtig beim Handwerksbetrieb abgeholt. Auch eine direkte Anlieferung bei EHG in Chieming ist möglich.
Merkblätter
Merkblatt 09 Nachtspeicherofen.pdf ( 55.5 KB)
Merkblatt_zum_Elektrogesetz.pdf ( 42.2 KB)
Elektrokleingeräte
An allen Wertstoffhöfen des Landkreises Mühldorf a. Inn können Sie Elektrokleingeräte abgeben.
Unter Elektrokleingeräten versteht man:
- Herdplatten, Ceran-Kochfelder, Elektrorasenmäher, Staubsauger
- Küchenmixer, Kaffeemaschinen, Eierkocher, Bügeleisen, Boiler bis 10 ltr
- Elektrowerkzeuge, Elektrospielzeuge, Kopiergeräte, PC (ohne Bildschirm), Unterhaltungselektronik
- Radio, Plattenspieler, Camcorder, Digitalkameras, Spielkonsolen, Faxgeräte, Drucker, Telefone, Handys
- und sonstige im Haushalt vorkommende Elektrogeräte ähnlicher Bauart
Elektrogroßgeräte
An folgenden Wertstoffhöfen sind Container zur Sammlung von Elektrogroßgeräten aufgestellt:
Ampfing
Buchbach
Gars a. Inn
Haag i. OB
Heldenstein
Kraiburg a. Inn
Mühldorf a. Inn
Neumarkt Sankt-Veit
Polling
Schwindegg
Waldkraiburg
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Die Entsorgungskosten für folgende Elektrogeräte werden von der Herstellerindustrie schon in den Geräteneupreis einkalkuliert (Pfandregelung), diese Geräte werden daher an den Wertstoffhöfen kostenlos angenommen.
Unter Elektrogroßgeräten versteht man:
- Wäschetrockner, Waschmaschinen, Kühl- und Gefriergeräte, Spülmaschinen
- E-Herde, Wäscheschleudern, Bügelmaschinen, Dunstabzüge, Mikrowellenherde
- Ölradiatoren, TV-Geräte, PC-Monitore etc.
Entsorgung von Photovoltaik- und Solaranlagen
Photovoltaik- und Solaranlagen unterliegen nicht den Bestimmungen des ElektroG und werden deshalb auch nicht an den Wertstoffhöfen angenommen.
Weitere Hinweise finden Sie im Merkblatt.
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