Manche Grundbesitzer nutzen Bahnschwellen, Strom und Telefonmasten gerne als Weidezäune oder zur Gartengestaltung, weil diese so fäulnisbeständig sind. Grund hierfür ist die Imprägnierung des Holzes mit Teeröl. Teeröl erkennt man am unangenehm stechenden, starken chemischen Geruch und an den schwarzen, klebrigen Anhaftungen.
Teeröl enthält giftige Substanzen, die bei Kontakt zu Gesundheitsgefährdungen führen. Die in den Teerölen enthaltenen Stoffe sind teilweise hochgradig krebserregend. Die Stoffe dunsten oder "schwitzen" zum Teil noch nach vielen Jahren aus oder werden z.B. über Hautkontakt aufgenommen. Insbesondere ist der Hautkontakt gefährlich, er kann krebserregend sein.
Die Abgabe von teerhaltigen Bahnschwellen, Strom- und Telefonmasten an Privatpersonen ist gesetzlich verboten. Verwendung und Verkauf von imprägnierten Bahnschwellen, Strom-, Telefonmasten und auch Hopfenstangen steht nach den Vorschriften der Chemikalienverbotsverordnung unter Strafe. Auch die Verwertung dieser Hölzer im Hausbrand ist vom Gesetzgeber nicht zugelassen.
Eingebaute Schwellen die vor dem 01.04.1992 gekauft und eingebaut wurden, können im Erdreich bleiben, dürfen aber nicht weiter- oder wiedergenutzt werden. Alle nach diesem Zeitpunkt erworbenen und verbauten Bahnschwellen müssen entfernt und einer Entsorgung zugeführt werden. Wenn die Bahnschwellen nachweislich vor 15 Jahren zuletzt imprägniert worden sind ist eine Entsorgung meist unproblematisch. Neuere Schwellen müssen vor der Entsorgung immer untersucht und ggf. als Sonderabfall entsorgt werden.
Die Verwendung und die Veräußerung von Bahnschwellen (aber auch von imprägnierten Leitungsmasten und Pfählen) steht nach den Vorschriften der Chemikalienverbotsverordnung unter Strafe.