Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es zwei Möglichkeiten, den Sperrmüll zu entsorgen:
- Möglichkeit der Abholung am Grundstück
- Möglichkeit der Selbstanlieferung an der Müllumladestation in Mühldorf a. Inn/Altmühldorf, Siemensstraße 16, direkt neben Globus Markt
Als Auftrag zur Sperrmüllabholung dient der Sperrmüllscheck. Dieser ist in den Gemeindeverwaltungen und an der Kreiskasse des Landratsamtes Mühldorf a. Inn zum Betrag von 15 € erhältlich. In der Stadt Waldkraiburg gibt es den Sperrmüllscheck auch in der KFZ-Zulassungsstelle, Teplitzer Straße 21 (Servicezeiten: Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr und am Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr).
Außerdem kann der Sperrmüllscheck in der Außenstelle des Landratsamtes in der Färberstraße 1, Mühldorf a. Inn (Altmühldorf) erworben werden.
Sollte Ihnen trotz der Lektüre der unten angeführten Detailinformationen noch unklar sein, was zum Sperrmüll zählt, wie der Sperrmüllscheck funktioniert und was bei der Sperrmüllabfuhr, bzw. Selbstanlieferung an der Müllumladestation Altmühldorf zu beachten ist, informieren Sie sich bitte vorher im Landratsamt bei der Abfallberatung!
Definition:
Unter Sperrmüll fallen grundsätzlich sperrige, bewegliche Gegenstände aus Privathaushalten, die nicht als Wertstoff entsorgt werden können und die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die Restmülltonne passen oder die zu schwer für die Restmülltonne sind. Spermüll ist grundsätzlich das, was üblicherweise bei einem Umzug mitgenommen wird, d.h. Abfälle aus Baumaßnahmen (z.B. Fensterstöcke, Jalousien) zählen nicht zum Sperrmüll.
Was ist Sperrmüll? Bitte hier anklicken und in der Beipielliste nachlesen.
Was wird mitgenommen?
Pro Sperrmüllscheck wird maximal die Menge von 3 cbm Sperrmüll mitgenommen. Mitgenommen wird nur haushaltsüblicher, brennbarer Sperrmüll, wie z.B. Matratzen, Teppiche, Polstermöbel, Kunststoffmöbel, Kunststoffspielzeug etc. Also Dinge, die Sie bei einem Umzug auch mitnehmen würden.
Was wird nicht mitgenommen?
Prüfen Sie zuerst, ob es sich bei den zu entsorgenden Abfällen tatsächlich um Sperrmüll handelt. Möglicherweise können Sie Ihre Gegenstände kostenlos an einem Wertstoffhof abgeben bzw. kann sie noch jemand weiternutzen:
- Holz kann an allen Wertstoffhöfen kostenlos im Altholzcontainer entsorgt werden. Hierzu Möbel aus Holz bitte vorher zerlegen, Polsterung oder Glas entfernen.
- Metall kann kostenlos an allen Wertstoffhöfen in die Altmetallcontainer eingeworfen werden. Nicht immer ist eine pauschale Trennung zwischen Metall und Altholz möglich. Entscheidend ist, aus welchem Material oder Materialgemischen die Gegenstände hauptsächlich bestehen. So gehören z. B. ein Regal, ein Gartenstuhl oder ein Tapeziertisch aus Holz in den Altholzcontainer, ein Regal, Gartenstuhl oder Tapeziertisch aus Metall hingegen in den Altmetallcontainer am Wertstoffhof.
- Elektrogeräte können kostenlos an den Wertstoffhöfen, an denen Elektroschrottcontainer stehen, entsorgt werden. Da diese Abfälle der getrennten Verwertung zugeführt werden, können sie nicht als Sperrmüll und somit nicht über den Sperrmüllscheck entsorgt werden.
Von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen sind Hausmüll, der auch in die Mülltonne passt und Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht verladen werden können.