Abholung
des Sperrmülls an Ihrem Anwesen (Abholsystem)
So gehts:
Schicken Sie bitte Ihren Sperrmüllscheck ausgefüllt an das Landratsamt Mühldorf a. Inn. Wir führen jeweils im Abstand von zwei Monaten eine Sperrmüllsammeltour durch. Nach Ihrer Anmeldung informieren wir Sie einige Tage vor der Abfuhr schriftlich über den Abfuhrtermin.
Ein Sperrmüllscheck gilt für die Abfuhr von max. 3 Kubikmetern (z. B. eine Couch, zwei Polstersessel und eine Matratze).
Die
Sperrmüllabfuhr startet Ihre Tour jeweils um 6 Uhr. Am besten legen Sie
Ihren Sperrmüll am Vorabend außerhalb des Grundstücks am Gehweg oder am
Straßenrand bereit. Aus Versicherungsgründen darf das
Entsorgungsfahrzeug nicht auf privates Gelände fahren. Bitte achten Sie
darauf, dass der Verkehr nicht behindert und kein fremder Sperrmüll
dazugelegt wird.
Es wird nur die angemeldete Menge Sperrmüll mitgenommen, nicht mitgenommener Sperrmüll muss wieder zurückgenommen werden.
Ausfüllen des Sperrmüllschecks:
- Unter "Abholadresse" bitte die Adresse angeben, an der Sie den Sperrmüll zur Abholung bereitlegen.
- Unter "Antwortkarte" bitte die Adresse angeben unter der Sie über den Abholtermin informiert werden wollen.
- Unter "Auftrag zur Sperrmüllabholung" bitte auflisten was Sie zur Sperrmüllabfuhr bereitlegen.
- Den Sperrmüllscheck bitte im Kuvert an das Landratsamt schicken.
- Einige Tage vor der Abfuhr werden Sie mit der Antwortkarte des
Sperrmüllschecks über den Abfuhrtermin informiert. An diesem Tag bitte ab 6.00 Uhr
den Sperrmüll in der Nähe der Straße so bereitlegen, daß der Verkehr
nicht behindert wird. Aus Versicherungsgründen darf das
Entsorgungsfahrzeug nicht auf privates Gelände fahren.
Achtung!
- Bitte legen Sie ihren Sperrmüll außerhalb des Grundstücks am Straßenrand bereit.
- Achten Sie bitte darauf, daß kein fremder Sperrmüll dazugelegt wird.
- Es wird nur die angemeldete Menge Sperrmüll mitgenommen.
- Nicht abgeholter Sperrmüll muss wieder zurückgenommen werden.
- Es hat sich bewährt, den Spermüll am Vorabend des Abfuhrtermins bereitzulegen.
Können Sie Ihren Sperrmüll nicht selbst vor dem Grundstück bereitlegen?
Müssen Sie einen Haushalt auflösen und brauchen dazu Hilfe?
Wohnen Sie ausserhalb des Landkreises und wollen hier einen Haushalt auflösen oder eine Wohnung räumen?
Hierfür gibt es private Dienstleister.