Organigramm und Jugendhilfeausschuss
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Jugendhilfeausschuss
Aufgaben des Jugendhilfeausschusses:
- Beschlüsse über Angelegenheiten der Jugendhilfe im Rahmen der bereitgestellten Mittel im Haushaltsplan
- Stellungnahmen und Anhörungen vor Entscheidungen des Kreistags
- Anträge an den Kreistag
- Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- Erörterung aktueller Problemlagen und Lösungsmöglichkeiten
- Konzeptentwicklung zur Erhaltung/Schaffung positiver Lebensbedingungen und einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt
- Entwicklung und Fortschreibung der Jugendhilfeplanung
- Beschlussfassung über die öffentliche Anerkennung freier Träger
- Erlass einer Geschäftsordnung
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