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Betreuungsstelle
Seit 1992 ist an die Stelle der Vormundschaft über Volljährige die Betreuung getreten. Die Betreuung stellt eine wichtige Hilfe für die Betroffenen dar. Ein Betreuer wird jedoch nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.
Voraussetzung für die Betreuung:
- Volljährigkeit
- Psychische Krankheit, körperliche, geistige oder seelische Behinderung
- Unfähigkeit, Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen
- Die Bestellung eines Betreuers muss erforderlich sein
Die Betreuerbestellung erfolgt nur für Aufgabenkreise, für die eine Betreuung konkret erforderlich ist! Der Vorrang einer wirksamen Vollmacht oder anderer Hilfen ist zu beachten:
Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen: mit diesen Vollmachten können die Bürgerinnen und
Bürger in guten Tagen, solange sie körperlich und geistig gesund sind, selbst ihre Vorstellungen und Wünsche für den Fall festlegen, in dem sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Solche Vollmachten machen ein gesetzliches Betreuungsverfahren in der Regel entbehrlich.
Umfang der Vertretungsbefugnis des Betreuers:
Der rechtliche Betreuer ist innerhalb seiner Aufgabenkreise befugt, die betreute Person rechtlich zu vertreten und für diese Handlungen vorzunehmen (z.B. Unterschriften zu leisten, Anträge stellen, Arztgespräche führen etc.) Sofern die betreute Person geschäftsfähig ist und eigene sinnvolle Willensentscheidungen treffen kann, ist die Eingenständigkeit und Selbständigekeit es Betreuten nicht betroffen. Eine Entmündigung findet durch die rechtliche Betreuung nicht statt.
Der Betreuer hat sich immer an den Wünschen und Vorstellungen seiner betreuten Person zu orientieren. Für bestimmte, sehr umfassende oder schwierige Entscheidungen z.B in Vermögensangelegenheiten, Immobiliengeschäften oder lebensbedrohlichen medizinischen Maßnahmen ist vorab eine Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich.
Beispiele für Aufgabenkreise:
- Aufenthaltsangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Vermögenssorge
- Vertretung gegenüber anderen Behörden, Versicherungen etc
Die Betreuungsstelle im Landratsamt Mühldorf a. Inn
- berät die Betreuer über ihre Rechte und Pflichten
- unterstützt sie in ihren Aufgaben
- versucht ehrenamtliche Betreuer zu werben
- unterstützt das Vormundschaftsgericht bei der Suche nach dem im Einzelfall geeigneten Betreuer.
- informiert über Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen
- wirkt bei Unterbringungsmaßnahmen mit
Info-Flyer der Betreuungsstelle im Landratsamt Mühldorf zum Herunterladen:
Flyer_Betreuungsstelle_LRA-Muehldorf_10-2011.pdf (197.7 KB)
In der Betreuungsstelle im Landratsamt Mühldorf a. Inn sind tätig:
Buchstabe | Zimmer |
Name |
|
A - E, T - Z | (Mo.-Fr.) | 354 |
|
F - Kn | (Di.-Fr.) | 354 |
|
Ko - O | (Mo.-Mi.) | 356 |
|
P - S | (Mo.-Do.) | 356 |
Wir suchen immer ehrenamtliche Betreuer. Melden Sie sich unverbindlich!