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- 23.05. - Mühldorf a. Inn
Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 23.05. - Aschau a. Inn
Firmung in der Pfarrkirche - 24.05. - Mühldorf a. Inn
Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 25.05. - Ampfing
Maiandacht der KFD Ampfing/Salmanskirchen - 25.05. - Neumarkt-Sankt Veit
Volksfest der Stadt Neumarkt-Sankt Veit un...
Bildungspaket 2011
Wenn Sie
- Leistungen nach dem SGB II
- Leistungen nach dem SGB XII (Leistungen für Erwerbsunfähige)
- Kinderzuschuss nach dem BKGG oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
erhalten, können Sie unter Umständen auch einen Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder und Jugendliche geltend machen.
Anspruchsberechtigte für Leistungen im Bildungsbereich sind Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen, soweit keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird.
Ansprüche gemäß § 28 SGB II, § 34 SGB XII und § 6 BKGG
- Klassenfahrten und Schulausflüge
Es wird eine Bestätigung der Schule benötigt, aus der hervorgehen muss, dass die Klassenfahrt nach schulrechtlichen Bestimmungen erfolgt, sowie in welcher Höhe Kosten anfallen. - Schulbedarf für die Ausstattung
Zum 1.8. eines jeden Jahres stehen je Kind 70 € sowie zum 1.2. des Jahres 30 € zu Achtung: Diese Leistung wird für SGB II-Kinder automatisch (durch das Jobcenter) gezahlt; für Wohngeldkinder müssen sie beantragt werden!! Außerdem findet bei Wohngeldkindern die Auszahlung erst zum 1.9.2011 statt. - Schülerbeförderungskosten
In Bayern herrscht grundsätzlich Schulwegkostenfreiheit. Lediglich ab der 10. Klasse kann es zu einer Eigenbeteiligung kommen, die evtl. im Rahmen des Bildungs- und Teilhabeprogramms übernommen werden kann. - Übernahme der Kosten für eine ergänzende angemessene Lernförderung (=Nachhilfe), soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist um die Lernziele zu erreichen:
Der Lehrer hat die Notwendigkeit und den Umfang der Lernförderung zu bescheinigen, die Nachhilfe wird bis zu einem Höchstbetrag je notwendiger Stunde übernommen. Durch Übernahme der Kosten erfolgt jedoch keine Qualitätsprüfung der Nachhilfe. Nachhilfe lediglich zur Notenverbesserung wird nicht gefördert. - Übernahme der Kosten für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung
Von den Antragsberechtigten ist ein Eigenanteil von 1 € je Mahlzeit einzubringen.
Außerdem gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sog. Teilhabeleistungen:
Es werden 10 € monatlich übernommen für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft
in Form von
- Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
- Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbaren angeleiteten Aktivitäten der kulturellen Bildung
- Teilnahme an Freizeiten
Achtung – Zahlungen!
Alle Leistungen – mit Ausnahme der Schulbedarfe sowie der Beförderungskosten - werden lediglich an den Anbieter (Schule, Caterer, Nachhilfelehrer, etc.) gezahlt
Es ist somit keine Erstattung an die Eltern möglich und es sollte deshalb durch die Eltern auch nicht vorgeleistet werden!
Gegebenenfalls (soweit eine Bewilligung der Leistungen noch nicht rechtzeitig möglich ist), kann jedoch eine Kostenübernahme vorab durch die Behörde direkt zugesichert werden.
Für die Abwicklung des Bildungs- und Teilhabepakets sind im Fachbereich 22 zuständig:
Frau Theres Kuwatsch
Telefon: 08631-699-349
e-Mail: theres.kuwatsch@lra-mue.de
Frau Barbara Kurhan
Telefon: 08631-699-367
e-Mail: barbara.kurhan@lra-mue.de