Diese Hilfen werden gewährt, wenn Sie sich in einer besonderen Lebenssituation befinden wie Pflegebedürftigkeit, Krankheit, Behinderung u.ä.
Das Sozialgesetzbuch XII kennt hier vor allem folgende Hilfearten:
- Krankenhilfe
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen
- Eingliederungshilfe für Behinderte
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Weiterführung des Haushaltes
- Altenhilfe
- Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
Auch bei diesen Hilfen in besonderen Lebenslagen findet eine Einkommens- und Vermögensüberprüfung statt. Die Berechnung richtet sich jeweils nach der Hilfeart.
Wie funktioniert die Antragstellung und wer ist Ansprechpartner im Landratsamt?
Für die Leistungen für Behinderte (Eingliederungshilfe) sowie die Hilfe zur Pflege innerhalb von stationären Einrichtungen nimmt der Bezirk Oberbayern als zuständiger Träger die Anträge entgegen.
Alle sonstigen Leistungen werden über das Rathaus der Gemeinde Ihres Wohnortes beantragt.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Landratsamt sind insbesondere:
Frau Johanna Wulff (Hilfe zur Pflege ambulant) sowie Frau Barbara Märkl (Bereich der Altenhilfe) sowie die übrigen Mitarbeiterinnen der Sozialverwaltung.