Häufig kommt es vor, dass jemand aus Altersgründen oder wegen Pflegebedürftigkeit nicht mehr in seiner eigenen Wohnung leben kann und in einem Alten- oder Pflegeheim aufgenommen werden muss.
Reichen das eigene Einkommen und gegebenenfalls die Leistungen der Pflegekasse nicht aus, um die Heimkosten zu begleichen, so kommt unter Umständen Sozialhilfe zur Übernahme der ungedeckten Kosten in Betracht.
Wo sind Anträge zu stellen?
Anträge sind grundsätzlich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes vor der Heimaufnahme zu stellen. Befindet sich jemand bei Antragstellung schon im Heim, ist die Gemeindeverwaltung zuständig, in der das Heim seinen Sitz hat.
An Nachweisen sind dabei die aktuellen Rentenmitteilungen bzw. sonstigen Einkommensnachweise, die Einstufung der Pflegekasse, Sparbücher, Girokontoauszüge der letzten drei Monate, sowie - soweit vorhanden - Übergabeverträge, Lebens- und Sterbeversicherungsscheine oder sonstige Vermögensunterlagen mitzubringen.
Eine möglichst frühzeitige Antragstellung ist auch hier empfehlenswert, da zum einen rückwirkend keine Leistungen erbracht werden können und zum anderen viele Heimbetreiber eine Heimaufnahme von einer geklärten Kostenfrage abhängig machen.
Benötigen Sie Hilfe bei der Suche nach einem Heimplatz, so können Sie hier eine Liste mit den Heimen im Landkreis anfordern.
Eine Liste auf unserer Internetseite finden Sie hier.
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Renate Reisinger