Die Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst steht an - wer zahlt nun die Miete für die Wohnung, den Unterhalt für die Familie, den Kredit für das Auto und die Versicherung?
In diesem Falle hilft die Unterhaltssicherungsbehörde im Landratsamt.
Wer kann Leistungen beantragen?
Antragsberechtigt ist in jedem Falle der Wehrpflichtige selbst. Es kommen aber auch Leistungen für seine Familienangehörigen, wie Ehefrau, Kinder, Eltern und in Einzelfällen sogar Geschwister in Betracht.
Welche Leistungen sind für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes möglich?
- Unterhaltsleistungen an Ehefrau u. Kinder, evtl. auch an Eltern u. Geschwister
- Einmalige Leistungen für besondere Fälle und Weihnachtsgeld
- Beiträge für die Krankenversicherung oder Krankenhilfe
- Beihilfe für die Bezahlung der Miete oder der Eigenheimdarlehen
- Beiträge zu privaten Schadensversicherungen
- Raten zur Tilgung von Darlehensverbindlichkeiten bis zu best. Höchstgrenzen
- Wirtschaftsbeihilfen für Selbständige
Welche Leistungen gibt es bei Wehrübungen?
Arbeitnehmern wird der entfallende Arbeitslohn ersetzt. Selbständige können die Kosten für einen Vertreter oder für entfallende Einkünfte beantragen.
Wo sind die Anträge zu stellen?
Anträge sind bei der Unterhaltssicherungsbehörde im Landratsamt (Amt für Soziale Sicherung, Senioren und Behinderte) und zu stellen. Dort sind auch vorgedruckte Antragsformulare erhältlich.
Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Renate Reisinger