Die zentrale Bußgeldstelle soll einen einheitlichen Vollzug des Ordnungswidrigkeitenrechts im Landratsamt Mühldorf a. Inn zum Schutze der Gleichbehandlung aller Bürgerinnen und Bürger gewährleisten.
Der jeweilige zuständige Fachbereich (z.B. in
Baurechtsangelegenheiten das Bauamt, bei Abfallverstößen der Fachbereich für
Abfallrecht, etc.) trifft eine inhaltliche Entscheidung über das Vorliegen des
Bußgeldtatbestandes. Soweit gegen eine
Vorschrift verstoßen wurde, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann,
übernimmt die Zentrale Bußgeldstelle den Vorgang. Es
erfolgt grundsätzlich zuerst eine Anhörung, bevor
die zentrale Bußgeldstelle eine Entscheidung über den Erlass eines
Bußgeldbescheides fällt.
Auch eventuelle weitere Verfahrensvorgänge
(Vollstreckung, Einspruchsentscheidungen, etc.) werden über die Zentrale Bußgeldstelle abgewickelt.
Die zentrale Bußgeldstelle ist inhaltlich für Verfahren nach dem
- SGB XI (Pflegepflichtversicherungsgesetz)
- Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz
zustänidg.
Frau Gesine Trenkler ist zuständig für folgende Bußgeldverfahren:
- Melderecht
- Passgesetz, Personalausweisgesetz
- BAföG
Frau Roswitha Mittermüller ist zuständig für folgende Bußgeldverfahren:
- Güterkraftverkehr
- Personenbeförderung
- Pflegeversicherung
- Schulrecht (BayEUG)
- Fahrlehrerrecht
Frau Corona Send ist zuständig für folgende Bußgeldverfahren:
- Feiertagsgesetz
- Gaststättengesetz
- Gewerbeordnung
- Glücksspielstaatsvertrag in Bayern
- Handwerksordnung
- Jugendschutz
- Ladenschlussgesetz
- Rauchverbot
- Schwarzarbeit
- Straßen- und Wegerecht
- WoGG
Frau Sabrina Eren ist zuständig für folgende Bußgeldverfahren:
- Abfallrecht
- Bauordnungsrecht
- Immissionsschutz
- Jagdrecht
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG)
- Lebensmittelrecht
- Naturschutz
- Ordnungswidrigkeiten nach dem OWiG
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Tierkörperbeseitigung
- Tierschutzrecht
- Tierseuchenrecht
- Trinkwasserverordnung
- Waffengesetz
- Wehrerfassung