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Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 23.05. - Aschau a. Inn
Firmung in der Pfarrkirche - 24.05. - Mühldorf a. Inn
Sonderausstellung des Kreismuseums Mühldor... - 25.05. - Ampfing
Maiandacht der KFD Ampfing/Salmanskirchen - 25.05. - Neumarkt-Sankt Veit
Volksfest der Stadt Neumarkt-Sankt Veit un...
Gutachterausschuss
Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Ansprechpartner: Herr Jürgen Koppert
Aufgaben
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ableitung und Veröffentlichung von Bodenrichtwerten
- Bearbeitung und Erteilung von Auskünften
- Erstattung von Verkehrswertgutachten
- Ermittlung sonstiger Daten für die Wertermittlung
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Sie sind bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks für baureifes Land sowie für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen.
Die Boderichtwerte beinhalten weder Kosten der Erschließung noch solche für Kommunalabgaben und auch keine für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.
Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Er ist auch nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleichzusetzen.
Mit diesem kosten- und gebührenfreien Zugang hat jeder Interessierte die Möglichkeit sich über die aktuellen Bodenrichtwerte im Landkreis Mühldorf a. Inn zu informieren. Ein Ausdruck der Werte ist hier jedoch nicht möglich.
Bodenrichtwert-Informationssystem (Boris-Bayern)
Kosten- bzw. gebührenpflichtige Bodenrichtwertauskunft und/oder Download der Bodenrichtwertliste. Für die Übermittlung bzw. für den Download der angefragten Daten ist eine Registrierung mit Bestätigung der Kostenübernahme notwendig.
Formulare:
Antrag auf Erstattung eines Verkehrswertgutachtens
Antrag auf Bodenrichtwertauskunft durch die Geschäftsstelle
Wie hoch sind die Gebühren?
- Bodenrichtwertauskunft-Einzelabfrage über Boris-Bayern 25 Euro
- Bodenrichtwertauskunft-Dauerauskunft (je Stichtag) über Boris-Bayern 125 Euro
- Bodenrichtwertauskunft durch die Geschäftsstelle ab 35 Euro
- Aktuelle Bodenrichtwertliste in pdf-Format über Boris-Bayern 80 Euro
- Kombination der Bodenrichtwertauskunft-Dauerauskunft und der aktuellen Bodenrichtwertliste in pdf-Format über Boris-Bayern 190 Euro
- Aktuelle Bodenrichtwertliste, 2-farbig gedruckt 80 Euro
- Bodenrichtwertlisten vergangener Berichtszeiträume je 50 Euro
- Auskunft aus der Kaufpreissammlung (nach Aufwand) ab 50 Euro
- Für
Verkehrswertgutachten bemisst sich die Gebühr grundsätzlich nach
der Höhe
des zu ermittelnden Verkehrswertes zuzüglich Auslagen.
Gebührenbeispiele für bebaute Grundstücke:- bei einem ermittelten Verkehrswert bis zu 250.000 Euro: 4,2 v.T. des Wertes zzgl. 350 Euro
- bei einem ermittelten Verkehrswert über 250.000 Euro bis zu 500.000 Euro: 1,6 v.T. des Wertes zzgl. 1.010 Euro
- bei einem ermittelten Verkehrswert über 500.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro: 1,05 v.T. des Wertes zzgl. 1.300 Euro
- bei einem ermittelten Verkehrswert über 5.000.000 Euro bis zu 25.000.000 Euro: 0,7 v.T. des Wertes zzgl. 3.050 Euro
Gebühren für unbebaute Grundstücke oder bei Ermittlung nur von Bodenwerten: die Hälfte des Gebührensatzes für bebaute Grundstücke, mind. aber 400 Euro