Die Fahrerlaubnis der o.g. Klassen wird längstens für 5 Jahre erteilt!
Um eine reibungslose Verlängerung vornehmen zu können, muss der Verlängerungsantrag rechtzeitig, d.h. mindestens 6 Wochen vor Ablauf, bei der Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
- zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden
- aktuelles Führungszeugnis (kann bei Ihrer Wohnsitzgemeinde beantragt werden), das nicht älter als 3 Monate sein darf
- aktuelles Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm ohne Kopfbedeckung und keine runden Ecken
- Kopie des Originalführerscheins
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn der Führerschein nicht von Landratsamt Mühldorf a. Inn ausgestellt wurde.
- Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens von einem Augenarzt, vom Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner, einem Arzt in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (TÜV), einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 2 FeV müssen erfüllt sein), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf (§ 12 Abs. 7 FeV)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung vom Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner oder Hausarzt (Anforderungen nach Anlage 5 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
- ab dem 50. Lebensjahr zusätzlich:
Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 FeV oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (Beachtung der Grundsätze nach Anlage 15 FeV), das bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr sein darf (Anlage 5 Nr. 3 FeV)
Gebühr i. H. v. 37,50 Euro
Hinweis: Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins ist der alte Originalführerschein abzugeben. Dieser kann dann entwertet zurückgegeben werden! Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des Führerscheins!!!
Bitte beachten Sie, dass Kartenführerscheine nicht zurückgegeben werden können!