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Begleitetes Fahren ab 17 - BF 17
Begleitetes Fahren ab 17 - BF17
Fahrerlaubnisklassen B und BE
| Ablauf | Voraussetzungen |
| Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule | Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten die Fahrerlaubnisklassen M, S und L) wie bisher, jedoch ein Jahr früher. Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: Es dürfen keine Bedenken vorliegen, die gegen die Fahreignung sprechen. Begleitperson: Eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en), die - das 30. Lebensjahr vollendet hat, - mindestens seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrer-laubnis der Klase B ist, - nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen sind. |
| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir für die Fahranfänger und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Lan-desverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten. |
| Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung | Aushändigung der Prüfungsbescheinigung, in der die Begleitperson(en) namentlich eingetragen ist/sind. Der EU-Kartenführerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin angefordert. Hierzu ist keine erneute Antragstellung notwendig. |
| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis | - Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer. - Sie dürfen nur zusammen mit einer der eingetragenen Begleitperson(en) fahren. - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland. - Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. |
| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt | Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. |
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
- zunächst muss der Antrag bei Ihrer Wohnsitzgemeinde bestätigt werden
- aktuelles Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm ohne Kopfbedeckung und keine runden Ecken
- Nachweis über „lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“
- Sehtestbescheinigung (Anforderungen nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV), die bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre sein darf (§ 12 Abs. 7 FeV)
- Gebühr i. H. v. 38,30 €
- Zusatzantrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B/BE gem. den Regelungen des „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre“ (ist bei unserer Dienststelle oder bei der Fahrschule erhältlich)
- die Erziehungsberechtigten müssen mit ihrer Unterschrift dem Antrag sowie der Teilnahme am Modellversuch zustimmen und auch mit den angegebenen Begleitpersonen einverstanden sein
- Begleitperson(en) muss/müssen eingetragen werden und ihr Einverständnis zur Teilnahme am Modellversuch mit ihrer Unterschrift geben
- eine Kopie vom Führerschein und Ausweis der Begleitperson(en) muss beigelegt werden
- Gebühr i. H. v. 11,-- € pro Begleitperson + 7,70 € für die Prüfungsbescheinigung
Hinweis: Falls Sie schon im Besitz einer Fahrerlaubnisklasse sind (z.B. M oder A1) wird bei Aushändigung der Prüfungsbescheinigung der bisherige Kartenführerschein nicht eingezogen. Erst bei Abholung des neuen Kartenführerscheins mit Vollendung des 18. Lebensjahres ist der bisherige Kartenführerschein und die Prüfungsbescheinigung einzuziehen.
Bitte beachten Sie, dass Kartenführerscheine nicht zurückgegeben werden können!
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