Ersatzausstellung bei Verlust / Diebstahl / Austausch
Verlust und Diebstahl des Führerscheins
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Gebühr i. H. v. 34,30 Euro + 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung
Bei Abholung des neues Kartenführerschein ist dann noch eine Versicherung an Eides Statt abzugeben (persönliche Vorsprache erforderlich). Mit der eidesstattlichen Versicherung legt der Antragsteller dar, dass der Führerschein abhanden gekommen ist und verpflichtet sich zur sofortigen Abgabe des Führerscheins, sollte dieser wieder aufgefunden werden bzw. in den Besitz des Antragstellers zurückkehren.
Austausch von Kartenführerscheinen
Ein Austausch des Kartenführerscheins ist immer dann notwendig, wenn dieser beschädigt oder nicht mehr lesbar ist. Er kann auch erfolgen, wenn sich z.B. der Familienname geändert hat (ist zwar keine Verpflichtung, aber sinnvoll).
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
- aktuelles Lichtbild in der Größe von 3,5 x 4,5 cm ohne Kopfbedeckung und keine runden Ecken
- Originalführerschein
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn der Führerschein nicht von Landratsamt Mühldorf a. Inn ausgestellt wurde.
Gebühr i. H. v. 31,-- Euro