- mit Taxen
- mit Mietwagen
- mit Personenkraftwagen im Linienverkehr
- mit Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten
bei Ferienzielreisen
Zur Beantragung der o.g. Klassen ist der Besitz eines gültigen Kartenführerscheins erforderlich! Sollten Sie noch nicht im Besitz eines Kartenführerscheins sein, so stellen Sie bitte zuvor bzw. zugleich einen Antrag auf Ausstellung eines Kartenführerscheins.
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
Hinweis: In der Regel wird beim Betriebs- bzw. Arbeitsmediziner und beim TÜV die komplette Untersuchung durchgeführt. Bei Fragen zu den Kosten für die Gutachten wenden Sie sich bitte an die Untersuchungsstelle bzw. an den Arzt selbst.
Gebühr i. H. v. 37,50 Euro
Hinweis: Bei einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einem Taxi ist außerdem zu beachten, dass eine sog. "Ortskundeprüfung" für das Pflichtfahrgebiet abgelegt werden muss. Auch bei Mietwagen/Krankenkraftwagen ist der Nachweis für die erforderlichen Ortskenntnisse erforderlich, wenn der Ort des Betriebssitzes mehr als 50.000 Einwohner hat.
Der Nachweis über die bestandene Ortskundeprüfung ist dann bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens bei Abholung des Fahrgastbeförderungsscheins vorzulegen.