Umtausch des (Alt-)Führerscheins (grau/rosa) in einen EU-Kartenführerschein
Umstellung in die neuen Fahrerlaubnisklassen und Ausstellung eines Führerscheins im Scheckkartenformat – EU-Kartenführerschein
Es werden folgende Unterlagen zur Bearbeitung Ihres Antrages benötigt:
ein Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1440) geändert worden ist, entspricht (biometrisches Passfoto)
- Originalführerschein
- Karteikartenabschrift von der ausstellenden Behörde des Führerscheins, wenn der Führerschein nicht von Landratsamt Mühldorf a. Inn ausgestellt wurde.
- Gebühr i. H. v. 24,-- Euro
Direktversand
Es besteht die Möglichkeit, dass Sie sich den neuen EU-Kartenführerschein auch direkt nach Hause schicken lassen. Sie sparen sich dadurch den Behördengang, um den neuen Führerschein abzuholen.
Hierzu müssen Sie uns lediglich bei der Beantragung des Führerscheins Ihre Adressdaten, ausschließlich für diesen Verwendungszweck, zur Verfügung stellen. Der Führerschein wird dann direkt von der Bundesdruckerei zu Ihnen nach Hause geschickt und kann schon innerhalb einer Woche in Ihrem Briefkasten liegen. Er wird per Einwurf-Einschreiben zugestellt und dadurch ist jede Sendung registriert.
Für diesen Service des „Direktversands“ ist lediglich eine zusätzliche Gebühr von 4,50 € zu entrichten. Ihr „alter“ Führerschein ist bereits bei Antragstellung abzugeben und Sie erhalten zur Überbrückung, bis der neue Führerschein bei Ihnen eingetroffen ist, eine Ausnahmegenehmigung von uns.
SMS-Benachrichtigung
Sie können per SMS darüber informiert werden, wenn Ihr Führerschein bei uns zur Abholung bereit liegt. Dieser Service ist für Sie kostenlos!
Hierzu müssen Sie lediglich auf dem Antrag Ihre Handynummer angeben und sobald der Führerschein bei uns eintrifft und dies bei uns registriert wird, sendet unser Programm automatisch eine SMS an Sie.
Somit können Sie sich die telefonische Nachfrage sparen!