Frei- und Hallenbäder
Im Landkreis gibt es Frei- und Hallenbäder, die von den Gemeinden oder privaten Betreibern unterhalten werden. Die Betreiber müssen entsprechend den technischen Regeln die Wasserqualität regelmäßig untersuchen lassen und die Befunde dem Gesundheitsamt vorlegen. Das Gesundheitsamt führt auch regelmäßig Begehungen durch, wobei neben der Wasserqualität auch die hygienischen Belange begutachtet werden.