Die Einhaltung der Vorschriften des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung wird z. B. in den öffentlichen Apotheken, Krankenhäusern und Heimen routinemäßig oder anlassbezogen überprüft.
Weitere Informationen im Internet finden Sie:
Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Hinweise zur Mitnahme von Betäubungsmitteln
Informationen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten
Kontakt für weiterführende Informationen:
Gesundheitsamt MühldorfTöginger Str. 1884453 Mühldorf a. Inn
Tel: 08631/699 509E-Mail: gesundheitsamt@lra-mue.de
Ansprechpartnerin: Frau Sedlazcek