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Berufsaufsicht über folgende Berufsgruppen:
- Ärzte
- Zahnärzte
- Apotheker
- Psychologische Psychotherapeuten
- sonstige gesetzliche geregelte Heilberufe
Das Gesundheitsamt verständigt die zuständigen Behörden oder die jeweiligen Berufsvertretungen, wenn Befugnisse nicht eingehalten oder sonstige öffentlich rechtliche Berufspflichten nicht erfüllt werden.
Das Gesundheitsamt achtet darauf, dass niemand unerlaubt die Heilkunde ausübt.
Meldepflichten für sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe:
Zu Beginn der Berufsausübung ist zu melden:
- Anschrift der Niederlassung
- die Berechtigung zur Ausübung des Berufs und zum Führen der Berufsbezeichnung
Änderungen sind ebenfalls anzuzeigen.
Ambulante Krankenpflege:
Wer gegen Entgelt krankenpflegerische Tätigkeiten erbringt oder anbietet, hat dies unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift sowie gegebenenfalls Name und Anschrift der Einrichtung anzuzeigen.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zum Führen einer Heilberufsbezeichnung oder eine Beschreibung der beruflichen Ausbildung
- Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung (nicht älter als 3 Monate)
Ansprechpartner und Auskunft:
Frau Karl und Frau Lankes
Kosten:
Meldung und Beratung kostenfrei
Meldebestätigung für Krankenkassen 8,50 €
Infektionshygienische Überwachung:
Darüber hinaus unterliegen Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie Praxen sonstiger Heilberufe sowie Einrichtungen und Gewerbe, bei denen Tätigkeiten am Menschen durch Blut und Krankheitserreger übertragen werden können, der infektionshygienischen Überwachung des Gesundheitsamtes.
Hygieneverordnung:
Wer ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein, Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte oder Instrumente Erreger durch Blut übertragbaren Krankheit (z.B. Aids, Virus, Hepatitis B und C) übertragen werden können unterliegt der Hygieneverordnung.
Dies gilt insbesondere für das Berufs- oder gewerbsmäßige Rasieren, das Ausüben der Maniküre und Pediküre, das Tätowieren, Ohrlochstechen sowie für die Akupunktur.
Ansprechpartner und Auskunft:
Herr Mühlbauer
Frau Sedlaczek
Frau Zürner
Meldeformulare und weiterführende Informationen stehen für folgende Berufsgruppen zur Verfügung:
- Heilpraktiker
- Fußpfleger, Podologen
Anmeldung Heilpraktiker
Das Dokument kann mit einem Acrobat Reader geöffnet und ausgefüllt werden.
Sie haben dann die Möglichkeit, das Dokument als E-Mail-Anhang an das Gesundheitsamt zu senden: gesundheitsamt@lra-mue.de
Rahmenhygieneplan für Heilpraktiker
Erstellt vom Europäischen Verband für Naturheilkunde e.V.
Anmeldung Fußpfleger und Podologen
Das Dokument kann mit einem Acrobat Reader geöffnet und ausgefüllt werden.
Sie haben dann die Möglichkeit, das Dokument als E-Mail-Anhang an das Gesundheitsamt zu senden: gesundheitsamt@lra-mue.de
Kontakt für weiterführende Informationen:
Gesundheitsamt Mühldorf
Töginger Str. 18
84453 Mühldorf a. Inn
Tel: 08631/699 509
E-Mail: gesundheitsamt@lra-mue.de