Wer nicht als Arzt oder Zahnarzt Tätigkeiten ausübt, bei denen durch Geräte Erreger einer durch Blut übertragbaren Krankheit übertragen werden können (vor allem AIDS oder Virus-Hepatitis B und C) unterliegt der Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (Hygieneverordnung). Das gilt insbesondere für das Tätowieren, Piercen, Ohrlochstechen und die Fußpflege.
Für die verschiedenen Heilberufe werden hier Meldeformulare und weiterführende Informationen zur Verfügung gestellt.
Anmeldeformular für Heilprktiker
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Sie haben dann die Möglichkeit, das Dokument als E-Mail-Anhang an das
Gesundheitsamt zu senden: gesundheitsamt@lra-mue.de