Neugeborenenuntersuchung
Stoffwechselscreening
In Deutschland werden Neugeborene am 3. – 5. Lebenstag auf viele angeborene Stoffwechselkrankheiten untersucht. Bei Früherkennung und rechtzeitiger Behandlung (z.B. besondere Diät) kann dem Kind eine schwere körperliche und geistige Behinderung erspart bleiben und in der Regel eine normale Entwicklung ermöglicht werden.
Für diese Untersuchung sind nur wenige Tropfen Blut erforderlich, die in der Regel noch in der Klinik aus der Ferse des Kindes entnommen werden.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf den Seiten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Hörscreening
Eines von 1000 Neugeborenen ist von einer angeborenen beidseitigen Hörstörung betroffen. Zu späte Diagnose führt zu irreversiblen Störungen in der sprachlichen, psychosozialen und intellektuellen Entwicklung. Durch eine frühe Hörgeräteversorgung in den ersten Lebensmonaten, Elternberatung und kindliche Frühförderung kann diese ungünstige Entwicklung vermieden werden.
Durch die in Bayern 2009 eingeführte Gehöruntersuchung noch in der Geburtsklinik oder spätestens im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung U2, konnte der Zeitpunkt der Diagnosestellung von im Mittel über 2 Jahren auf die ersten 3 – 4 Lebensmonate vorverlegt werden. Dies stellt einen entscheidenden Zeitgewinn für die Entwicklung des Kindes dar. Die Untersuchung der Neugeborenen erfolgt im Schlaf und ist in keiner Weise belastend.
Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie auch auf den Seiten vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
Aufgabe des Gesundheitsamtes
Die Aufgabe des Gesundheitsamtes liegt darin, sicherzustellen, dass alle Kinder die Chance erhalten an den Untersuchungen teilzunehmen, keine Testkarten verloren gingen, bzw. Eltern das Angebot zur Untersuchung nicht erhalten haben. Nach einem Abgleich der vom Einwohnermeldeämter gemeldeten Geburten mit den untersuchten Kindern im Screeningszentrum, nehmen die Mitarbeiter des kinder- und jugendärztlichen Dienstes mit Eltern nicht untersuchter Kinder Kontakt auf und beraten sie entsprechend.
Ansprechpartnerin:
Frau
Dr. Cornelia Erat