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Trinkwasser
Die Überwachung der Trinkwasserversorgungsanlagen im Landkreis gehört auch zum Aufgabengebiet des Gesundheitsamtes. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist die Trinkwasserverordnung.
Die zentralen Trinkwasserversorgungsanlagen werden deshalb alle drei Jahre auf ihren technischen sowie hygienischen Zustand überprüft.
Die Wasserversorgungsunternehmen, die diese Anlagen betreiben, müssen zusätzlich in regelmäßigen Abständen Untersuchungen des Trinkwassers durchführen lassen und dem Gesundheitsamt zur Kontrolle vorlegen.
Die Untersuchungsabstände werden durch das Gesundheitsamt festgelegt. Dabei spielen Faktoren wie Art der Anlage, Lage und Zustand der Brunnen und des Leitungsnetzes, Größe des versorgten Gebiets und die abgegebene Wassermenge, eine wichtige Rolle.
Betreiber und Besitzer von Wasserversorgungsanlagen werden einmal Jahr angeschrieben und an die Vorlage der Befunde erinnert.
Bekanntmachung der Neufassung der Trinkwasserverordnung
Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV)
In Kraft getreten am 01. November 2011.
Es kann keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Es gilt immer die gedruckte Fassung im Bundesgesetzblatt.
01.11.2011 - Novellierung der Trinkwasserverordung
Zum 01. November 2011 ist die im Bundesrat beschlossene Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) in Kraft getreten.
FAQ's wurden bereits erarbeitet und stehen Ihnen hier zur Verfügung.
01.11.2011 - Meldeformulare zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Pro Anlage ist ein Formular auszfüllen.
Die Formulare können am PC ausgefüllt werden.
Die ausgefüllten Formulare können per Post (Gesundheitsamt Mühldorf, Töginger Str. 18, 84453 Mühldorf) oder als Fax (Fax-Nr. 08631 / 699 533) dem Gesundheitsamt übermittelt werden.
Die gesamten Dokumente stehen auch auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zum herunterladen zur Verfügung.
Meldeformular "Sammelanzeige" zur Novellierung der Trinkwasserverordnung
Dieses Anzeigeformular dient ausschließlich der Sammelanzeige einer Bestandsmeldung mehrer Großanlagen in einem Zuständigkeitsbereich eines Gesundheitsamtes eines Eigentümers bzw. einer Eigentümergemeinschaft. Die Übermittlung dieses Formular muss als Ausdruck unterschrieben an die zuständige Gesundheitsbehörde erfolgen und sollte zusätzlich elektronisch übermittelt werden.
Legionellen - die am häufigsten gestellten Fragen
Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat Informationen zum Thema Legoniellen zusammengestellt.
Auf die Seite gelangen Sie hier.
Trinkwasseruntersuchungsstellen in Bayern
Die Liste können Sie auch auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in der jeweils gültigen Fassung downloaden.
Auf die Seite gelangen Sie HIER.
Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren gemäß § 11 Trinkwasserverordnung
Hier steht Ihnen auch die in §11 TrinkwV erwähnte Liste in 12. Fassung vom Jahr 2009 zur Verfügung.
Informationen und Formulare
Zum Betrachten benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier herunterladen können, falls er noch nicht auf Ihrem Computer installiert ist.
