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Fachbereich 33 - Kfz-Zulassung
| Anschrift: Mühldorf a. Inn Landratsamt Mühldorf a. Inn Zulassungsbehörde Nordtangente 10 b 84453 Mühldorf a. Inn Außenstelle Waldkraiburg Landratsamt Mühldorf a. Inn Zulassungsbehörde Außenstelle Waldkraiburg Teplitzer Str. 21 84478 Waldkraiburg | Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 bis 16.00 Uhr (Annahmeschluss 15.30 Uhr) Freitag 07.30 bis 12.00 Uhr (Annahmeschluss 11.30 Uhr) e-mail: zulassung@lra-mue.de |
In dringenden Fällen sind Terminvereinbarungen auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten möglich (telefonische Absprache vorab unbedingt erforderlich).
Unsere Leistungen
Bitte beachten Sie:
Ab 01.08.2005 sind Kraftfahrzeug-Zulassungen nur noch mit einer Kfz-Zulassung - Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer möglich.
Den entsprechenden Vordruck können Sie hier herunterladen.
Erforderliche Unterlagen bei der Zulassung von Kraftfahrzeugen:
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| 1 | - Personalausweis des Halters - bei Reisepass: zusätzliche Meldebestätigung - Nachweis über Bankverbindung *1) - Firmen: Handelsregisterauszug |
| 2 | - Versicherungsbestätigung |
| 3 | - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) - Bei einem vor dem 01.10.2005 stillgelegten Fahrzeug: Abmeldebescheinigung vorlegen |
| 4 | - Zulassungsbescheinigung Tei II (Fahrzeugbrief) |
| 5 | - Vollmacht, falls ein Beauftragter handelt - Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer *2) - Minderjärige müssen zusätzlich die Einwilligung der Eltern vorlegen |
| 6 | - Kfz-Kennzeichen (die Vorlage ist nur verbindlich, wenn das Fahrzeug nicht abgemeldet ist) |
| 7 | - Prüfbericht oder Gutachten - AU-Prüfbescheinigung |
*1) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht Änderungen
*2) Nur bei Zulassung und Umschreibungen, nicht Änderungen
-ländesrechtliche Besonderheiten beachten
Die obenstehenden Informationen zeigen, welche Unterlagen Sie zu den häufigsten Zulassungsvorgängen benötigen. Hierbei wird hinsichtlich der erforderlichen Unterlagen von einem Regelfall ohne Besonderheiten ausgegeangen.
Bei speziellen Zulassungsvorgängen (z.B. Importfahrzeuge, Oldtimer, Fahrzeugdiebstahl, Erteilung von Ausnahmegenehmigungen) sind weitere Unterlagen notwendig. Eine abschließende Aufstellung dieser Sonderfälle wäre an dieser Stelle zu umfangreich, da die Fallgestaltungen sehr unterschiedlich sein können. Deshalb wurde hierauf ganz verzichtet. In diesen Fällen sollten Sie unbedingt vorab Rücksprache mit der Zulassungsbehörde halten, damit Ihre Unterlagen bei der Zulassung des Fahrzeugs vollständig sind.
Auch für allgemeine Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bitte rufen Sie uns an!
Prägestellen für Kennzeichenschilder befinden sich in unmittelbarer Nähe der Kfz-Zulassungsbehörde.
Ansprechpartner/innen
Für Kontakt mittels Telefon, Fax oder E-Mail bitte auf den jeweiligen Namen klicken Leiter der Zulassungsbehörde Stellvertreter/in Notburga Gruber Reinhold Feicht | |
Sachbearbeiter Mühldorf a. Inn |
Sachbearbeiter Außenstelle Waldkraiburg |
Elektronische Datenübermittlung zwischen Zulassungsbehörden und Versicherern
Ab 01.03.2008 wurde der gem. § 23 Abs. 3 FZV vorgesehene Abruf einer elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) eingeführt.
Die elektronische Versicherungsbestätigung wird - mit Ausnahme der Ausfuhrkennzeichen - für alle Arten von Kennzeichen verwendet.
Für Ausfuhrkennzeichen wird zunächst das bisherige Formular weiterverwendet.Die Versicherungsbestätigung zum Abruf wird verwendet, wenn der Halter (oder ein von ihm Bevollmächtigter) persönlich in der Zulassungsbehörde erscheint (z.B. Erstzulassung, Besitzumschreibungen).
Dafür stellt der Versicherer eine elektronische Versicherungsbestätigung in einer zentralen von der GDV DL betriebenen Datenbank bereit. Der Kunde erhält vom Versicherer einen 7-stelligen alphanummerischen Code, die sog. VB-Nummer.
Mit Hilfe der VB-Nummer kann die Zulassungsbehörde prüfen, ob für den Halter eine VB hinterlegt wurde, diese ggf. aus der Datenbank online abrufen und die Daten elektronisch in das Fahrzeugregister übernehmen.
Ab 01.03.2007 Ausgabe der Feinstaubplaketten
Bitte klicken Sie hier falls Sie mehr zur Feinstaubplakete wissen wollen.
Wunschkennzeichen
Bitte klicken Sie hier, falls Sie ein Wunschkennzeichen reservieren wollen.
Achtung!
Die Mitarbeiter der Außenstelle Waldkraiburg sind telefonisch ebenso wie das Landratsamt Mühldorf unter der Telefon-Vorwahl 08631 erreichbar.