Medienrechtliche Hinweise zum Unterrichtseinsatz von Medien
- Alle Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, unterliegen dem Urheberrecht.
Nach der Änderung des Urheberrechtes darf der Lehrer privat erworbene Medien im Unterricht (=in seiner Klasse) einsetzen. Er darf sie nicht weitergeben oder an Kollegen verleihen. Hat die Schule eine Schullizenz erworben, so ist der Einsatz in allen Klassen möglich.
- Alle Medien des Medienzentrums sind unter dem Gesichtspunkts der urheberrechtlich genehmigten Verwendung erworben worden und ihr Einsatz ist somit unbedenklich. Dies gilt auch für andere Institutionen, die an Schulen verleihen (z.B. kirchliche Stellen oder Landesfilmdienst)
- "Zitate" aus aktuellen Sendungen (z.B. Nachrichtensendungen), die hohen Aktualitätsgrad haben (pol. Ereignisse etc.), dürfen ausschnittsweise eingesetzt werden.
- Aus dem Wegfall der Genehmigung von Unterrichtsmedien kann nicht geschlossen werden, dass nun für jeden Lehrer jeglicher Medieneinsatz erlaubt ist (siehe oben), er ist nur jetzt persönlich verantwortlich.
- Die Überspielung auf andere Datenträger (z.B. von Video auf DVD) ist nicht erlaubt, außer der Hersteller genehmigt diesen Transfer.