Die bayerische Naturschutzpolitik hat das Ziel,
- Artenvielfalt,
- Lebensraumvielfalt und
- Erholungsqualität
unserer Landschaft und Heimat zu erhalten, zu entwickeln und ggf. wieder herzustellen.
Die Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt) als untere Naturschutzbehörde arbeitet an der Verwirklichung dieses Ziels mit. Dazu gehören hauptsächlich:
- die Umsetzung und Durchführung der
Naturschutzgesetze
- die Förderung freiwilliger Maßnahmen in der
Landschaftspflege
- Durchführung von Projekten zum Schutz von Arten
und Lebensräumen
- naturschutzfachliche Beratung von Bürgern