Die Fauna-Flora-Habitat- (FFH)-Richtlinie bildet zusammen mit der Vogelschutz-Richtlinie (SPA-Gebiete) das europäische Naturschutzprojekt "NATURA 2000". Damit sollen Arten und Lebensräume innerhalb der EU in einem Biotopverbundnetz geschützt und damit dauerhaft erhalten werden. Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensräume benannt werden.
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, sämtliche wild lebenden Vogelarten, die in den Mitgliedstaaten heimisch sind und ihre Lebensräume langfristig zu erhalten. Weiterhin sind für alle heimischen Vogelarten Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Lebensräume in ausreichender Größe und Vielfalt zu treffen. Der Schutz gilt darüber hinaus für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei ihrer Wanderung.
Wesentlichste Bestandteile der FFH-Richtlinie sind die Anhänge. In Anhang I (natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse) und Anhang II (Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse), sind diejenigen Lebensräume und Arten aufgeführt, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete - FFH-Gebiete - ausgewiesen werden müssen. Anhang IV enthält darüber hinaus eine Aufzählung besonders streng zu schützender Tier- und Pflanzenarten; dieser Schutz gilt auch außerhalb der FFH-Gebiete.
Mehr Informationen speziell über das NATURA 2000-Projekt in Bayern finden Sie unter:
LfU – Fachinformationen NATURA 2000 in Bayern
Im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde eine Fläche von ca. 2520 ha als NATURA 2000-Gebiet festgelegt; es handelt sich dabei ausschließlich um FFH-Gebiete.