Naturdenkmäler
Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement. Damit sollen bestimmte Erscheinungsformen der Natur, wie Felsformationen oder Quellen, Einzelbäume oder Alleen, aus ökologischen, wissenschaftlichen, geschichtlichen oder heimatkundlichen Gründen unter Schutz gestellt werden.
Im Landkreis Mühldorf a. Inn gibt es derzeit 17 "flächenhafte Naturdenkmäler", wobei es sich im Wesentlichen um Toteiskessel, Moorbereiche und Feuchtflächen handelt. Ferner sind insgesamt 85 Einzelschöpfungen (markante Einzelbäume, Baumgruppen und ein Granitblock) als Naturdenkmäler unter Schutz gestellt.
Landschaftsbestandteile
Als Landschaftsbestandteile werden Teile der Kulturlandschaft ausgewiesen, die zwar von besonderer Bedeutung sind, jedoch nicht die strengen Kriterien von Naturdenkmalen erfüllen. Sie erlangen ihre Bedeutung z.B. wegen ihrer Belebungswirkung für das Orts- oder Landschaftsbild oder ihrer Bedeutung für Biotopverbundsysteme. Typische Beispiele sind Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Moorflächen oder Streuwiesen.
Im Landkreis Mühldorf sind derzeit 26 Landschaftsbestandteile ausgewiesen (überwiegend Toteiskessel, Feuchtflächen und Auenbereiche).