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NATURA 2000 Gebiete
Die Europäische Union strebt das europaweite Naturschutzprojekt NATURA 2000 an. Unter dieser Bezeichnung soll in den Mitgliedsstaaten ein zusammenhängendes Netz von ökologisch wertvollen Gebieten geknüpft werden.
Mit der Vogelschutz-Richtlinie von 1979 und der Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Richtlinie von 1992 wurden die dafür maßgeblichen Rechtsgrundlagen geschaffen.
Ziel der Vogelschutzrichtlinie ist es, alle wildlebenden Vogelarten und ihre Lebensräume langfristig zu schützen und zu erhalten. Für 181 Vogelarten, die aufgrund ihres geringen Bestandes bzw. ihrer begrenzten Verbreitung bedroht sind, müssen die Mitgliedsstaaten der EU die am besten geeigneten Gebiete als besondere Schutzgebiete ausweisen. In Bayern sind dies z.B. Steinadler, Wanderfalke, Uhu, Auerhuhn, Haselhuhn, Birkhuhn, Mittelspecht und Eisvogel.
Der Schutz gilt darüber hinaus für alle Zugvogelarten und deren Brut-, Mauser-, Überwinterungs- und Rastgebiete bei ihrer Wanderung. In Bayern z.B. für Weißstorch, Schwarzstorch, Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweihe, Wiesenweihe, Halsbandschnäpper, Ortolan, Heidelerche, Wachtelkönig, Ziegenmelker, Blaukehlchen und Fluß-Seeschwalbe.
Ziel der FFH-Richtlinie ist es, das Europäische Biotopverbundnetz "NATURA 2000" mit einer repräsentativen Auswahl aller Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa aufzubauen.
Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß mit dem Schutz einzelner, isolierter, nicht vernetzter Gebiete allein die biologische Vielfalt auf Dauer nicht aufrecht zu erhalten ist. In ihren Anhängen listet die FFH-Richtlinie die rund 400 Tier- und ca. 360 Pflanzenarten auf, die in der EU in ihrem Bestand bedroht sind und dementsprechend geschützt werden sollen.
In Bayern sind dies z.B. Mausohr, Große und Kleine Hufeisennase, Biber, Kammmolch, Hirschkäfer, Donauneunauge, Bitterling, Alpenbock, Skabiosen-Scheckenfalter, Schwarzblauer Wiesenknopf-Ameisenbläuling, Große Moosjungfer, Schmale Windelschnecke, Flußperlmuschel, Bayerisches Federgras, Finger-Küchenschelle und Sumpf-Glanzkraut.
Darüber hinaus enthält die Richtlinie eine Liste von ca. 250 speziellen Lebensraumtypen, die ebenfalls gesichert werden sollen - in Bayern z.B. Sandmagerrasen, Kalk-Trockenrasen, alpine Flüsse, Hochmoore, Kalktuff-Quellen, Höhlen, Kalk-Buchenwälder, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwälder und bodensaure Nadelwälder.
Die Bayer. Staatsregierung hat im Juli 2000 die bayerischen NATURA 2000-Gebiete beschlossen und im August 2000 dem Bundesumweltministerium und der Europäischen Kommission gemeldet.
Die Bayer. Staatsregierung hat die der Europäischen Union gemeldeten FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete Bayern am 12. November 2001 bekannt gemacht.
Im Landkreis Mühldorf a. Inn wurde eine Fläche von ca. 3650 ha als NATURA 2000-Gebiet festgelegt; es handelt sich ausschließlich um FFH-Gebiete.
Im einzelnen sind dies:
- der Grünbach, ein naturnaher Bachlauf mit durchgehendem Schwarzerlen-Bruchweidensaum und regelmäßig überfluteten Auwaldbereichen (130 ha)
- die Innauen und Leitenwälder, die eine wichtige Verbindungsachse zwischen den Alpen und dem Flachland darstellen. Es handelt sich um großflächige Auwaldbereiche, Silberweidenauwälder mit Grauerlenauwäldern, die regelmäßig - teils auch außerhalb der Dämme - überflutet werden, um Altwässer mit Muschelbeständen, Reste typischer Vegetation alpiner Flüsse, naturnahe Leitenwälder an bis zu 60 m hohen Terrassenkanten mit zahlreichen Schichtquellenaustritten und Schluchtwäldern.
Es ist die einzige, trotz Teilwasserabführung naturnah verbliebene Fließstrecke des Inns in Bayern (zwischen Jettenbach und Töging) mit Kiesbänken, Grauerlen-Auwald und aktiven Prallufern (2883 ha).