Die Einreise nach Deutschland setzt grundsätzlich ein Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) im Herkunftsland ausgestellt wird.
Je nach Staatsangehörigkeit sowie dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gibt es aber auch eine Fülle von Einreiseerleichterungen:
So können z. B. EU-Bürger sowie Staatsangehörige von Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz und den USA, aber auch von Australien, Israel, Japan, Kanada und Neuseeland unabhängig von der Dauer und dem Zweck des Aufenthalts stets ohne Visum einreisen, auch wenn sie für ständig in Deutschland bleiben wollen.
Daneben ist für einen Touristenaufenthalt für Staatsangehörige vieler Staaten kein Visum erforderlich (siehe Staatenliste zur Visumspflicht).
Der Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist aber auf höchstens drei Monate im Halbjahr (gerechnet ab dem Zeitpunkt der Einreise) beschränkt.
Eine unmittelbare Verlängerung des Besuchsaufenthalts ist in aller Regel nicht ohne Weiteres möglich
Zudem darf während des Touristenaufenthalts nicht gearbeitet werden.
Nähere Informationen über die Visumspflicht, Visumsfreiheit und das Verfahren, die Schengenstaaten und das Schengener Übereinkommen erhalten Sie über die Internetseiten des Auswärtigen Amts.
Möglicher Grund der Einreise:
- Arbeitsaufenthalt (u.a. Spezialisten, Au-Pair)
- Ausbildungsaufenthalt (u.a. Studium, Sprachkurs)
Nach der Einreise:
Nach Erteilung des Visums durch die zuständige deutsche Auslandsvertretung ist, außer beim Besuchsaufenthalt, innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums bei der Ausländerbehörde ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen.
Für weitere Fragen stehen wir, die Ausländerbehörde Mühldorf a. Inn, Ihnen gerne zur Verfügung!