Die Integration der rechtmäßig und dauerhaft hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer ist ein erklärtes Ziel der Bayerischen Staatsregierung.
Ohne Sprache keine Integration!
Nur wer Deutsch spricht, kann sich im täglichen Leben zurechtfinden, einen Schulabschluss erwerben und am Arbeitsmarkt aktiv teilnehmen.
Solche wichtigen Sprachkenntnisse vermittelt der Integrationskurs:
Der Integrationskurs umfasst insgesamt 645 Unterrichtsstunden. Ein Sprachkurs mit 600 Stunden hat zum Ziel, ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zu vermitteln. Die restlichen 45 Stunden dienen der Orientierung in der Rechtsordnung, der Kultur und der Geschichte Deutschlands. Der Teilnahmebeitrag beträgt 645 Euro (1 Euro pro Unterrichtsstunde).
Wer Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII bezieht, kann hiervon auf Antrag befreit werden.
Erwachsene Ausländerinnen und Ausländer, die sich dauerhaft in Bayern aufhalten, sind zur Teilnahme an einen Integrationskurs verpflichtet, wenn sie erstmals eine Aufenthaltserlaubnis zu Erwerbszwecken, zum Zwecke des Familiennachzuges oder aus humanitären Gründen erhalten haben.
Entsprechende Bestätigungen der Teilnahmeberechtigung erteilen die Ausländerbehörden.
Andere Ausländerinnen und Ausländer und deren Familienangehörige können vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen verfügbarer Kursplätze für eine Kursteilnahme zugelassen werden.
Den Antrag hierfür muss beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden.
Weitere Informationen zum Thema Integration erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hotline: 0911/943 6390) oder bei uns, der Ausländerbehörde Mühldorf a. Inn!