Personen, die Staatsangehörige bestimmter Staaten (siehe Staatenliste zur Visumspflicht) sind, benötigen für die Einreise und den vorübergehenden Aufenthalt eine Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Visums. Dieses Visum wird von der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung erteilt.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine Person eine Verpflichtungserklärung im Ausländeramt abgibt.
Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorzulegen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass des Gastgebers
(bei Ausländern die Aufenthalts- bzw. Niederlassungserlaubnis)
- aktuelle Einkommensnachweise des Gastgebers:
bei Arbeitnehmern:
Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
bei Selbständigen:
vorläufige Prognose des Steuerberaters über aktuelles monatliches
Nettoeinkommen
- Mietvertrag oder Nachweis der letzten Grundsteuerzahlung (Kontoauszug)
- vollständige Personalien des Besuchers:
Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Nummer des Reisepasses, Postanschrift
Es ist erforderlich, dass der Gastgeber persönlich bei uns im Ausländeramt vorspricht und diese Erklärung abgibt.
Mit der Abgabe dieser Erklärung verpflichtet man sich, für sämtliche Kosten aufzukommen, die mit dem Besuch des Ausländers entstehen können.
Dies sind u.a.:
- Kosten für den Lebensunterhalt
- Kosten für die Ein- und Ausreise
- Versorgung im Krankheits- und Pflegefall
Zur Verminderung des Risikos im Krankheitsfalle bieten verschiedene Versicherungsgesellschaften Reisekrankenversicherungen an. Diese muss bei der Beantragung des Visums in der Botschaft bereits vorgelegt werden.
Die vollständig ausgefüllte Erklärung wird an den Gastgeber ausgehändigt. Sie ist dem Besucher zuzuleiten, um damit das Visum bei der deutschen Auslandsvertretung zu beantragen.
Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 25 Euro.
Für weitere Fragen stehen wir, die Ausländerbehörde Mühldorf a. Inn, Ihnen gerne zur Verfügung!