1. Fischereischein
Wer fischen möchte, benötigt einen Fischereischein. Zuständig für die Ausstellung aller Fischereischeine ist die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat.
2. Fischereiprüfung
Im Normalfall setzt die Erteilung eines Fischereischeines das Bestehen der Fischerprüfung voraus. Ausnahmen von der Prüfpflicht bestehen beispielsweise für Jugendliche (Jugendfischereischein). Die Anmeldung zur Fischerprüfung kann über das Landwirtschaftsamt Altötting/Mühldorf (Herrn Schneider, Tel. 08631/6107-138) oder per Internet (Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten) erfolgen. Die Prüfung findet jährlich am ersten Samstag im März statt.
3. Fischereipachtverträge
Die Anpachtung von Fischereirechten kann nur durch Personen erfolgen, die selbst Inhaber eines gültigen Fischereischeines sind. Pachtverträge sind schriftlich und für mindestens 10 Jahre abzuschließen. Eine Ausfertigung des Pachtvertrages muss vom Verpächter innerhalb von acht Tagen nach Abschluss dem Landratsamt vorgelegt werden.
4. Elektrofischerei
Die Ausübung der Elektrofischerei bedarf der Erlaubnis durch das Landratsamt.
Eine Liste der benötigten Antragsunterlagen können Sie rechts unter "Antragsunterlagen Elektrofischerei" einsehen bzw. herunterladen.
Der Antrag ist etwa drei Wochen vor der geplanten Abfischung zu stellen, da die Fachberatung für Fischerei des Bezirkes Oberbayern angehört werden muss.
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