Für den Betrieb einer Gaststätte (Ausschank von alkoholischen Getränken) ist eine Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Antrag (einzureichen über die Gemeinde des Betriebssitzes)
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
- Teilnahmebescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung in den wesentlichen lebensmittelrechtlichen, hygienischen und gewerberechtlichen Vorschriften
- Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamtes beauftragten Arztes über eine erfolgte Belehrung über Tätigkeitsverbote usw. ("Gesundheitszeugnis")
- Pachtvertrag
Für die Erteilung der Gaststättenerlaubnis fallen folgende Gebühren an:
- pro Quadratmeter Gastraumfläche 5 Euro
- und bei Übernahme eines bestehenden Betriebes für die
"vorläufige Gaststättenerlaubnis" 50 Euro
Ansprechpartner:
Werner Fritsche
Für einmalige Veranstaltungen (z.B. Vereinsfeste) erteilen die Gemeinden gaststättenrechtliche Erlaubnisse ("Gestattungen"). Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.