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Gewerberecht
GEWERBERECHTLICHE ERLAUBNISSE UND GENEHMIGUNGEN, ÜBERWACHUNGSBEDÜRFTIGE GEWERBE
A. Gewerberechtliche Erlaubnisse und Genehmigungen:
- Gewerbe-An-, Ab- und Ummeldungen
Die Gewerbeanzeigen sind bei der für den Betriebssitz zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) zu erstatten. Nähere Auskünfte erhalten Sie dort.
- Privatkrankenanstalten
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08631/699-412 (Herr Fritsche).
- Schaustellungen von Personen
Nähere Auskünfte erhalten Sie unter Tel. 08631/699-412 (Herr Fritsche).
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen will, braucht eine Erlaubnis seiner Wohnsitzgemeinde. Zusätzlich wird noch eine Erlaubnis der für den Aufstellungsort zuständigen Gemeinde benötigt.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.
- Spielhallen
Für den Betrieb einer Spielhalle ist eine Spielhallenerlaubnis erforderlich.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Antrag
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Lageplan
Für die Erteilung der Spielhallenerlaubnis fallen folgende Gebühren an:
- Grundgebühr 500 Euro und
- pro Geldspielgerät (max 12 zulässig) 150 Euro
Hinweis:
Die Spielhalle muss baurechtlich als Spielhalle genehmigt sein!
Ansprechpartner: Werner Fritsche
- Bewachungsgewerbe:
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will, braucht eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Antrag
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
- Teilnahmebescheinigung der Industrie- und Handelskammer
über die Unterrichtung in den wesentlichen rechtlichen
Vorschriften
- Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtver sicherung
- Nachweis über finanzielle Mittel oder Sicherheiten
Für die Erteilung der Bewachungserlaubnis fallen Gebühren von 250 - 350 Euro an.
Ansprechpartner: Werner Fritsche
- Makler und Bauträger
Wer gewerbsmäßig
- den Abschluss von Verträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Dahlehen,
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegegesellschaft, von ausländischen Investmentanteilen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen will,
- Anlageberatung betreiben will
- Bauvorhaben
- als Bauherr in eigenem Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden,
- als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen will,
- den Abschluss von Verträgen über
braucht eine Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Antrag
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(nicht älter als drei Monate)
Für die Ausstellung einer Maklererlaubnis fallen folgende Kosten an:
100 - 1.350 Euro (natürliche Personen)
125 - 1.700 Euro (juristische Personen)
Ansprechpartner: Werner Fritsche
- Reisegewerbe
Eine Reisegewerbekarte brauchen in der Regel alle Gewerbetreibenden, die selbständig oder auch als Angestellter (unselbständig) außerhalb eines Ladengeschäftes ohne vorherige Bestellung Waren feilbieten, Dienstleistungen anbieten oder Bestellungen aufnehmen.
Folgende Unterlagen werden hierzu benötigt:
- Antrag (einzureichen über die Wohnsitzgemeinde)
- Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
(nicht älter als drei Monate)
Für die Ausstellung einer Reisegewerbekarte fallen Kosten von 100 Euro an.
Ansprechpartner: Werner Fritsche
- Messen, Ausstellungen, Märkte
Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte können auf Antrag von der zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) festgesetzt (genehmigt) werden.
Ansprechpartner für Auskünfte: Werner Fritsche
B. Überwachungsbedürftige Gewerbe:
Bei folgenden Gewerben muss der Gewerbetreibende unverzüglich ein Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate) beim Landratsamt Mühldorf a. Inn vorlegen:
- An- und Verkauf von
- hochwertigen Konsumgütern , insbesondere Unterhaltungselektronik, Computern, optischen Erzeugnissen, Fotoapparaten, Videokameras, Teppichen, Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck,
- Altmetallen
durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe,
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien),
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften,
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften,
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste,
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Ansprechpartner: Werner Fritsche
C. Wanderlager
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Gemeinde (bzw. Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.
Nähere Auskünfte erhalten Sie bei der jeweiligen Gemeinde.