Gesetz über das Schornsteinfegerwesen
Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Kehr- u. Überprüfungspflicht
- Kehrbezirke/Einteilung der Kehrbezirke
Kehren, Überprüfen, Messen
- Kehrpflichtige Anlagen, Anzahl der Kehrungen
- Überprüfungspflichtige Anlagen, Anzahl der Überprüfungen
- Ausnahmen von der Kehr- u. Überprüfungspflicht
- Zusätzliche Kehrungen, Ausbrennen
- Kehrtermin
- Terminfestsetzung z. Kehrung bzw. Überprüfung/Messung (falls v. Bezirkskaminkehrermeister nach fristgerechter Terminankündigung die vorgeschriebenen Arbeiten nicht durchgeführt werden konnten).
Gebühren
Beitreibung der Gebühren, Mahnverfahren, Bescheiderlass (f. Kehr- u. Überprüfungsgebühren nach Rechnungsstellung und erfolglosem Mahnverfahren durch den Bezirkskaminkehrermeister).
Ansprechpartner/innen:
Werner Fritsche
Doris Stimmer (vormittags)