Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
MAßNAHMEN UND ANORDNUNGEN ZUR VERHÜTUNG UND BEKÄMPFUNG ÜBERTRAGBARER KRANKHEITEN UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENVERFAHREN
Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern kann die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagt werden. Dies gilt insbesondere im Lebensmittelbereich.