Die notwendige Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg ist im Gesetz über die Kostenfreiheit des Schulweges (Schulwegkostenfreiheitsgesetz SchKfrG) und in der Verordnung über die Schülerbeförderung(Schülerbeförderungsverordnung SchBefV) geregelt.
Demnach hat der Landkreis Mühldorf a. Inn die notwendige Beförderung sicherzustellen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen.