Informationen zur Schülerbeförderung zum Herunterladen
flyer_schuelerbefoerderung.pdf ( 158.6 KB)
Anspruchsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler an
- öffentlichen Förderschulen
- öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Realschulen, Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Wirtschaftsschulen bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 sowie bei Vollzeitunterricht an Berufsschulen (Berufsgrundschuljahr)
- öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsschulen, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform), Fachoberschulen und Berufsoberschulen ohne Begrenzung auf bestimmte Jahrgangsstufen für Schülerinnen und Schüler, welche aufgrund einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.
Für den Landkreis Mühldorf a. Inn besteht die Beförderungspflicht jedoch nur zum Pflicht- und Wahlunterricht der nächstgelegenen Schule.
Nächstgelegene Schule ist
- die Pflichtschule (Sprengelschule)
- die Schule, der die Schüler zugewiesen sind und
- diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.