1. Zuständigkeit
Die Erlaubnis für Veranstaltungen auf qualifizierten Straßen (Kreisstraßen, Staatsstraßen, Bundesstraßen) erteilt das Landratsamt.
Sind ausschließlich Gemeindestraßen betroffen, erteilt die Erlaubnis für Veranstaltungen die jeweilige Gemeinde.
2. Genehmigungspflichtige Veranstaltungen
Beispiele:
Aufzählung nicht abschließend
3. Genehmigungsfreie Veranstaltungen
Beispiele:
- Ortsübliche Prozessionen (Plan für Absicherung, Merkblatt)
- ortsübliche kirchliche Veranstaltungen;
- örtliche Brauchtumsveranstaltungen;
- Leichenzüge;
- Hochzeitsumzüge;
- öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel sind vorrangig nach §§ 14, 15 Versammlungsgesetz erlaubnispflichtig
4. Notwendige Unterlagen
5. Absicherung der Veranstaltung durch Feuerwehr (Merkblatt)
- Zur Absicherung von Veranstaltungen können Führungsdienstgrade der Feuerwehr die Aufgaben und Befugnisse der Polizei wahrnehmen, wenn die Polizei nicht oder nicht im ausreichenden Maße zur Verfügung steht;
- die verkehrsregelnde Tätigkeit durch die Feuerwehr bei Veranstaltungen ist eine freiwillige Aufgabe der Feuerwehr. Insofern ist für die Absicherung von Veranstaltungen durch die Feuerwehr in jedem Fall die Zustimmung des zuständigen Gemeindeorgans erforderlich.