Haustier verloren/entlaufen/entflogen?
Grundsätzlich sollten alle Haustiere gekennzeichnet sein, durch
- Ohrtätowierung (manchmal auch Tätowierung im Zwischenschenkelspalt)
- Mikrochip (wird unter die Haut gesetzt)
- Fußring (bei Vögeln)
Für Reisen in andere Länder der EU ist für Hunde, Katzen und Frettchen eine Kennzeichnung mit Mikrochip oder Tätowierung mit Einführung des EU-Tierpass ab 03.07.2004 vorgeschrieben.
Erste Maßnahmen bei Verlust der Haustiere
- Bevor Sie die Öffentlichkeit (hoffentlich unnötig) informieren, überprüfen Sie sorgfältig alle Verstecke oder sonstigen Aufenthaltsmöglichkeiten (Schränke, Keller, Speicher, Schuppen, Garagen, Kellerschächte, Auto Bäume, Dächer etc.). Machen Sie Ihre Suchgänge auch nachts, da Sie die Tiere leichter hören und auch Sie leichter gehört werden.
- Information der umliegenden Tierheime
- Tierheim Waldkraiburg (Tel.: 08638 / 1460)
Tierheim Burghausen (Tel.: 08677 / 64242)
Tierheim Pfarrkirchen (Tel.: 08561 / 4961)
Tierheim Landshut (Tel.: 08709 / 1723)
Tierheim Kronberg (Tel.: 08671 / 2286)
Tierheim Moosen/Vils (Tel.: 08084 / 8439)
Tierheim Traunstein (Tel.: (0861/ 3949)
Und andere - Information von Tierarztpraxen
- Polizei
- Gemeinde
- Befragen Sie Nachbarn, Kinder, Lieferanten
- Suchmeldungen an Bäume, Laternen, in Geschäften
- Verteilung von Suchmeldungen in umliegenden Postkästen
- Befragung von Straßendiensten
Erweiterte Maßnahmen
- Information des lokalen Rundfunksenders, z.B. Inn-Salzachwelle (Tel.: 08679 / 98270, Fax.: 08679 / 9827-30 (bereiten Sie dazu alle wichtigen Daten vor: Telefonnummer des Besitzers, Name und Art des Tieres, Alter, Geschlecht, Fellfarbe und Felllänge bzw. Gefiederfarbe, Rasse, Tätowiernummer, Chipnummer, besondere Kennzeichen, Charaktereigenschaften, wo und wann verschwunden)
- Information des Deutsches Haustierregisters Bonn Tel.: 01805 / 23 14 14
- Information des Haustierregisters „Tasso“ Tel.: 06190 / 93 73 00
(Wenn die Tiere dort registriert sind!) - Zeitungsannoncen
Nach einem Umzug sollte Ihre Katze ca. 4 Wochen im Haus bleiben, damit sie sich eingewöhnen kann. Manchen Tieren fällt diese Zwangspension schwer, aber denken Sie bitte daran, was Sie dem Tier ersparen, wenn so verhindert wird, dass es draußen herumirrt.
Was tun, wenn Sie ein Haustier gefunden haben?
Zuerst sollte man das Tier nach Kennzeichen absuchen, die auf den Besitzer hinweisen, z.B. direkte Angaben von Telefonnummern am Halsband. Anhand einer Steuermarke bei Hunden kann man von der entsprechenden Gemeinde den Besitzer erfragen.
Der Finder oder die Finderin hat den Fund eines Tieres unverzüglich bei der zuständigen Fundbehörde (der Gemeinde) anzuzeigen und ist verpflichtet, das Fundtier bei der zuständigen Gemeinde oder auf Anordnung der Gemeinde bei einer von ihr bestimmten Stelle abzugeben.
Des Weiteren kann man Tierheime, Polizei, Radiosender, die lokale Tageszeitung sowie o. g. Haustierregister informieren.