Verletzte Wildtiere
Grundsätzlich ist es verboten, Wildtiere aus der Natur zu entnehmen.
Unsere Wildtiere sind fast alle geschützt. Besonders geschützte Arten sind die meisten Singvögel, aber auch Eichhörnchen und Igel. Bei ihnen ist es erlaubt, sie gesund zu pflegen oder aufzupäppeln. Ist das geschafft, verlangt das Artenschutzgesetz, die Tiere wieder auszuwildern, behalten darf man sie auf keinen Fall.
Außerdem gibt es streng geschützte Arten. Darunter fallen z. B. Greifvögel und Fledermäuse. Sie dürfen nur von besonders kompetenten Fachleuten gepflegt werden. Dazu brauchen sie eine Sondergenehmigung der dafür zuständigen Unteren Naturschutzbehörde.
Findet man ein verletztes Tier, blutend oder möglicherweise mit einem Bruch, dann sollte man am besten direkt zum Tierarzt gehen.
Die erste Hilfe gleich nach dem Fund ist besonders wichtig, weil sie oft über Leben oder Tod des Tieres entscheidet. Für den Weg zum Tierarzt ist eine mit einem Handtuch abgedeckte Kiste die beste Transportmöglichkeit. So ist das Tier abgeschirmt und hat weniger Stress.
Jungvögeln und auch jungen Eichhörnchen, die aus dem Nest gefallen sind, fehlt die Nestwärme. Deshalb kühlen sie schnell aus. Die Überlebenschancen erhöhen sich erheblich, wenn eine Wärmflasche mit handwarmem Wasser mit in die Transportkiste gelegt wird.
Um herauszufinden, ob Sie ein geschütztes, besonders geschütztes oder sogar ein streng geschütztes Tier gefunden haben, wenden Sie sich bitte an die Unteren Naturschutzbehörde. Dort erfahren Sie auch, was das Artenschutzgesetz im Umgang mit dem Tier verlangt. Zudem sind die entsprechenden Fachleute und Auffangstationen bei dieser Behörde gemeldet und deren Adressen zu erfragen.