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"Kampfhunde"
Definition:
Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassespezifischer Merkmale, Zucht oder Ausbildung von gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist
Siehe hiezu auch:
Gesetzliche Regelungen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Bayern
Eine Aggressionssteigerung liegt bei Hunden vor, die ein übersteigertes Angriffs- und Kampfverhalten aufweisen, das durch artgemäße Signale nicht hinreichend gesteuert wird.
In Bayern unterscheidet man dabei zwei Kategorien von Hunderassen bzw. Hundegruppen und deren Kreuzungen. Eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren kann sich allerdings auch unabhängig von Rassen und Gruppen in den Kategorien 1 und 2 aus einer Ausbildung mit dem Ziel einer gesteigerten Aggressivität ergeben (Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit).
Bei Hunden die zur sog. Kategorie 1 gehören und deren Kreuzungen, wird stets von einer gesteigerten Aggressivität ausgegangen. Es sind dies:
- Pit-Bull
- Bandog
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Tosa-Inu
Die Haltung dieser Hunde bedarf einer Erlaubnis der Gemeinde. Um eine Erlaubnis zur Haltung eines Kampfhundes zu bekommen, müssen mehrere Vorraussetzungen erfüllt werden (Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung). Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, es dürfen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit des Halters bestehen und es dürfen Gefahren für Leben, Eigentum oder Besitz nicht entgegen stehen.
Bei Hunden der Kategorie 2 und deren Kreuzungen kann der zuständigen Behörde für das Einzeltier anhand eines sog. „Negativzeugnisses“ nachgewiesen werden dass er keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist. Sie werden dann nicht mehr als Kampfhunde eingestuft. Hunde der Kategorie 2 sind:
- Alano
- Fila Basiliero
- American Bulldog
- Mastiff
- Bullmastiff
- Mastino Espaniol
- Bullterrier
- Mastino Napoletano
- Cane Corso
- Perro de Presa Canario
- Dogo Argentino
- Perro de Presa Mallorquin
- Dogue de Bordeaux
- Rottweiler
Das sog. Negativzeugnis wird auch als Wesenstest bezeichnet. Der Hund wird dabei unter der Leitung eines Hundesachverständigten mit verschiedenen Umwelteinflüssen konfrontiert. Z.B. wie er auf andere Hunde oder eine Frau mit Kinderwagen reagiert. Natürlich auch, ob er erzogen und gehorsam ist. Sein Verhalten während dieser oft mehrstündigen Untersuchungen wird dann beurteilt und in einem Gutachten zusammengefasst. Auf der Basis dieses Gutachtens kann die zuständige Behörde entscheiden ob von dem Hund eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit für Menschen und Tiere ausgeht.