Pferde werden vom Gesetzgeber grundsätzlich als "lebensmittelliefernde Tiere" betrachtet und unterliegen damit strengen Anforderungen an die Arzneimittelabgabe, genauso wie landwirtschaftliche Nutztiere. Deshalb muss auch ein Bestandsbuch für die Arzneimittelanwendung geführt werden.
Weiterhin ist vorgeschrieben, dass für alle Pferde eine Art Personalausweis, der sogenannten Equidenpass vorhanden ist.
Eine Liste der Tierärzte, die zur Ausstellung berechtigt sind, finden sie hier.
Detaillierte Informationen zum Equidenpass
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landesverband Bayerischer Pferdezüchter e.V.
Der grenzüberschreitende Transport von Pferden ist nur mit Veterinärzeugnis möglich. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.