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Lebensmittelüberwachung
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
Aufgaben der Lebensmittelüberwachung:
Grundlage:
Gesetz über den Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und sonstigen Bedarfsgegenständen (LMBG)
Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen bei den laufenden Betriebskontrollen in lebensmittelerzeugenden und verarbeitenden Betrieben sowie im Lebensmittelhandel und Verkaufsbetrieben über die Einhaltung der Bestimmungen hinsichtlich:
a) Schutz der Gesundheit
b) Hygiene
c) Zusatzstoffe
d) Bestrahlung
e) Werbung
f) Kennzeichnung
g) Kenntlichmachung
h) Verbot zum Schutz vor Täuschung und Irreführung
i) Pflanzenschutz- und sonstige Mittel
j) Stoffe mit pharmakologischer Wirkung
Überwachte Betriebe:
Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Metzgereien, Speiseeishersteller, Brauereien, Limonadenhersteller, Konservenfabriken, Molkereien, Spirituosenhersteller, Gaststätten, Pensionen, Imbiss-Stände, Jugendherbergen, Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Rehabilitationsheime, Kioske (Schulen, Kindergärten), Fischerzeugerbetriebe, Direktvermarkter, Gärtnereien, Bioläden, Glashersteller und Veredler, Kinder-, Erholungs- und Ferienheime, usw.
Prüfungen:
- Sinnesprüfung hinsichtlich: Aussehen, Geruch, Farbe, usw.
- Temperaturmessungen in: Kühlräumen, Tiefkühlräumen, Tiefkühltruhen, Kühlregalen
- Güteprüfungen bei: Frittierfett und Ölen, PH-Messungen bei Fleisch, Wurst usw.
Probennahmen:
- Planproben (nach Anforderungen durch das Bayer.Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit)
- Beschwerdeproben (Verbraucherbeschwerden)
- Verdachtsproben (bei festgestellten Mängel bzw. Abweichungen)
- Nach- und Vergleichsproben (auf Anforderungen des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bzw. bei Beschwerdeproben)
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten:
- Durchführen von Ermittlungen, Vernehmungen bei Verstößen gegen das LMBG
- Einholen der erforderlichen Auskünfte, sowie Einsichtnahme in geschäftliche Aufzeichnungen
- Sicherstellen sowie Beschlagnahme von Beweismitteln
- Aussprechen von gebührenpflichtigen Verwarnungen
Vollzug des Arzneimittelgesetzes:
Kontrolle der Betriebe, die freiverkäufliche Arzneimittel führen
- Lagerung bzw. Aufbewahrung
- Probenahmen
- Überprüfung des Sachkundenachweises des Betreibers
Vollzug des Pflanzenschutzgesetzes:
- Kontrolle der Betriebe, die Pflanzenschutzmittel führen(Lagerhäuser, Baumärkte usw.)
- Überprüfung der Personen, die Pflanzenschutzmittel abgeben (Sachkundenachweis)
- Kontrolle über Lagerung und Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln
Vollzug des Gaststättengesetzes, der Schankanlagen-Verordnung und der Gaststättenbau-Verordnung:
- Besichtigungen bei Beginn, Änderung und Erweiterung eines Gaststättenbetriebes
- Ermittlungen der Betriebsart, Größe und Ausstattung der Betriebsräume
- Stellungnahmen zu vorgelegten Bauplänen in lebensmittel- und gaststättenrechtlicher Hinsicht
- Abnahmen von neuerrichteten Getränkeschankanlagen
- Regelmäßige Überprüfungen der Getränkeschankanlagen
(Reinigung, wesentliche Änderung usw.) - Kontrolle von Getränkeautomaten (Heißgetränke)
Zusammenarbeit mit Sachverständigen:
Regelmäßige bzw. gemeinsame Kontrollen und Probennahmen mit Sachverständigen des Veterinäramtes, des Gesundheitsamtes, des Bayer. Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Bayer. Landesamtes für Ernährung
Sonstige Tätigkeiten der Lebensmittelkontrolleure:
- Betriebskontrollen in Nachtlokalen, Diskotheken, Bars usw.
- Kontrollen und Probennahmen bei Veranstaltungen(z.B. Volksfeste, Vereinsfeste usw.)
- Aufklärung der Gewerbetreibenden bei verschiedenen Versammlungen über Neuerungen des Lebensmittelrechts
- Aufklärung der Gewerbetreibenden bei laufenden Kontrollen und Betriebsbesichtigungen
Ansprechpartner:
Max Schmid