Mit Datum vom 23.4.2003 ist erstmalig die "Richtlinie für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)" erschienen, in der die Zuschussmöglichkeiten für Kleinkläranlagen geregelt sind. Die Richtlinie wurde mittlerweile geringfügig überarbeitet und mit Datum vom 18.10.2006 neu herausgegeben.
Danach können für die Nachrüstung von Kleinkläranlagen Zuschüsse gewährt werden, nicht aber für Kleinkläranlagen von Neubauten (Gebäude, die vor dem 1.1.2002 keinen Abwasseranfall hatten).
Neu in der überarbeiteten Förderrichtlinie vom Oktober 2006 ist, dass auch der Bau privater Anschlußkanäle an den gemeindlichen Abwasserkanal nun förderfähig ist (siehe Punkt 2.1.4 der neuen Richtlinie).
Voraussetzung für eine Förderung ist auch, dass die Gemeinde in ihrem Abwasserentsorgungskonzept festgelegt hat, dass der Ortsteil bzw. das Anwesen nicht an eine gemeindliche Sammelkanalisation angeschlossen wird.
Die "Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen" (RZKKA) mit allen Voraussetzungen für die Förderung können Sie über den Link unten (.pdf-Datei) einsehen bzw. herunterladen.
Die Gültigkeitsdauer der Zuschussrichtlinie ist mit der neuen Richtlinie vom 18.10.2006 bis zum 31.12.2010 verlängert worden! (Bisher 31.12.2008)
Die Befristung der RZKKA auf Ende 2010 bedeutet nicht, dass die Förderung zu diesem Zeitpunkt zwangsläufig endet. Die Befristung sagt nur aus, dass die Förderrichtlinie bis zu diesem Zeitpunkt erneut auf Erfordernis und Umfang hin geprüft werden soll. Eine solche Befristung ist in allen geeigneten Förderrichtlinien vorgesehen.
Faltblatt zur Förderung von Kleinkläranlagen - Bayer. Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen
faltblatt_rzkka.pdf ( 2846.3 KB)
Antrag auf Förderung
RZKKA_Foerderantrag_2010.pdf ( 51.1 KB)
Richtlinien für Zuwendungen zu Kleinkläranlagen (RZKKA)
RZKKA_2010.pdf (129.0 KB)
Weitere Informationen über Zuwendungen zum Bau von Kleinkläranlagen